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hippjoha
Von Nachbar 149/19 weiß ich, dass sein Carport direkt auf dem Kanal steht und er wohl unterschreiben musste, dass er diesen abbaut, sollte etwas am Kanal gemacht werden. Dies wird vermutlich auch als Baulast bei ihm eingetragen sein. Von anderen Nachbarn habe ich erfahren, dass sie 1,5m vom Kanal entfernt bleiben müssen.Danke für die Flurkarte, die Grenzziehung ist hier deutlicher, deckt sich aber mit dem Bebauungsplan.
In unserem Wohngebiet ist es so, dass der Wasserversorger bei manchen Parzellen auf sein Leitungsrecht (Fernwasserleitung) verzichtet hat, wenn diese nur den Schutzstreifen tangieren, aber nicht die Leitung überdecken. Sowas vermute ich bei euch auch, die Leitung wird ganz knapp neben eurer Grenze lang gehen und vielleicht habt ihr Glück und euch entstehen keine Einschränkungen. Der Nachbar 149/19 wäre mein erster ein Anlaufpunkt, er muss ja wissen ob er was im Grundbuch stehen hat und vielleicht weiß er auch wo genau die Leitung liegt.
Ok, Ausnahme Firstrichtung ist sicher drinne, die Frage ist wie viele Ausnahmen ihr sonst noch wollt, wenn die Liste zu lang wird sinkt vielleicht die Chance, dass es ohne viel tam tam durchgewunken wird.
Leider ist sonst auf der Flurkarte aus dem Geoportal wenig zu erkennen. Mir fehlt die Legende zu der roten Linie, die durch unser Grundstück geht. Weiß jemand was das genau ist?