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dobbelhaus
Die Garage wirft keine Abstandsfläche, sofern sie nicht höher als 3m und nicht länger als 9m ist. Aber der Bebauungsplan schließt beide Positionierungen m.E. aus. Durch die besondere Grundstückssituation halte ich die erste Variante, im Gegensatz zur zweiten, für nicht ganz ausgeschlossen, da dieses Grundstück im Vergleich zu den übrigen Baugrundstücken durch den Absatz 4.1 der textlichen Festsetzungen besonders benachteiligt wird. Da sehe ich Dich aber vom Wohlwollen der Genehmigungsbehörde abhängig, weil dein Wunsch IMHO juristisch nicht durchsetzbar ist.
Da musst Du wohl den Stadtplaner fragen, der den Bebauungsplan verbrochen hat. Mir leuchtet auch nicht ein, warum man 9m Abstand halten muss. Aber die Fachleute haben das studiert und haben bestimmt eine Begründung. Nützt Dir aber alles nichts, da der Bebauungsplan jetzt rechtskräftig ist und vermutlich niemand eine Änderung veranlassen wird.
Also geh' Montag vor der Kaufzusage zum Planungsamt und lasse Dir schriftlich geben, dass die Garage außerhalb des Baufensters genehmigungsfähig ist. Oder Du kannst zur Not auf die Garage verzichten, denn Stellplätze sind überall erlaubt (Flächenbegrenzung beachten).
Danke nochmals, Du hast mir bei der Sache sehr geholfen. Am Montag geht’s direkt zum Bauamt! Ich hoffe, danach zu einem Bauingenieuren, den ich erwischen kann.