@11ant
Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die Bezugshöhe mit der Fußbodenhöhe des EG übereinstimmen kann, aber nicht muss.
Aufgrund der Bezugshöhen der benachbarten Grundstücke bin ich planerisch schnell beim Aufschütten gewesen und der freiwilligen Gleichsetzung der Bezugshöhe zu EG Fußboden.
Ich möchte ohne Knickstarre von meinem EG auf den First des Nachbarn schauen können. Damit wir um jeden Preis (naja gut, nicht um jeden, aber vielleicht um eine kleinere Budgeterhöhung) die Lage vermeiden, in der unsere aktuellen Nachbarn mit unserer Mietbude stecken: 3-OG-Klotz vs. Bungalow ...
Im Gegensatz zu einem Fußbodenbelag lässt sich die Fußbodenhöhe in ein paar Jahren nicht mehr ändern.
Und da wäre ich dann tatsächlich gewillt das Budget für die Erdmassenbewegung etwas anzuheben.
Also gab es doch keine falschen Angaben unserer Firmen für die Bezugshöhe und wir können durchaus das EG auf 210,5 setzen? Es war von dir ledidiglich eine Empfehlung das tatsächliche Gelände im Mittel der Hausposition als EG-Fußboden anzunehmen.
Wenn wir bei der Variante "Faß ohne Boden" Bezugshöhe 210,5 = EG Fußbodenhöhe blieben, würde dann „nur“ die Position Erdarbeiten weiter unkalkulierbarer bleiben oder bewegen wir uns damit dann in der Richtung unbezahlbar oder sogar nicht umsetzbar? Gäbe es eine ungefähre Kostenabschätzung (vielleicht den schlimmsten Fall annehmen, welche Kosten auf uns bei dem Angleichen an die Bezugshöhe 210,5 zu rechnen wäre? Sprechen wir von 20k mehr oder von 100k mehr oder noch weit darüber?
Das Faß ohne Boden, ergäbe sich doch "nur" durch das Aufschütten und einen folglich abzufangenden Hang? Sofern der ausgebuddelte Boden geeignet wäre, könnte man diesen doch zum Aufschütten verwenden und würde sich das Abfahren sparen?? Oder ist das zu blauäugig?Letztlich würde man sogar weniger tief ausgraben müssen als für deine empfohlene EG-Fußbodenhöhe auf 209. Dann läge mein UG ja dann auch 1,5 m weiter unten und damit sogar unter dem unteresten Grundstückspunkt.
Hier haben wir doch dann auf jeden Fall die zusätzlichen Kosten für eine fäkalientaugliche Hebeanlage. Planen wir 3-geschossig und das UG/Keller zwar noch als Wohnkeller aber ohne WC und Dusche, könnte dieser Kostenfaktor noch entfallen. Dafür können wir dann schon wieder ein paar m Hang abfangen.
Wo finde ich Vorgaben für die Gelände-Modellierung, Landesbauordnung und Baugesetzbuch?
Beschränkungen im Bebauungsplan gibt es in der Tat keine, außer einer Gebäudegesamtlänge von Max. 16m.
Zur Geländemodellierung gibt es nur diesen Textteil im Bebauungsplan:
"Zur Geländemodellierung der Grundstücke bzw. zum Ausgleich von Höhenunterschieden entlang der öffentlichen Straßengrenze, sind Böschungen von höchstens 1:1,5 sowie Mauern bis Max. 2,0 m zulässig. Entlang von Feldwegen ist von Mauern zur Grenze ein Abstand von 0,5 m einzuhalten."
Deine Einstellung zu Dachfenstern habe ich noch nicht erlesen. Wir bewohnen aktuell eine Maisonette-Mietwohnung (Bj. 2014) im 2. OG mit Dachflächenfenstern im Bad, Schlafzimmer und Gäste-WC. Die Gummierung zwischen den Lamellen der Rollläden löst sich auf. Auf der Westseite komplett.
Es kommen ganze Sturzbäche Kondenswasser bei Minusgraden herunter (Fensterfalz-Lüftung und nur 2-fach Verglasung; ggf. könnte eine "richtige" Lüftung und 3-fach Verglasung Abhilfe schaffen). Im Sommer traut sich keiner die Rollläden zu öffnen und man lebt im Dunkeln. Lüften bei Regen ausgeschlossen. Putzen doof (im Vergleich zu den Raffstore-Lamellen wieder ok ). Beim Kniestock von 1,20 sieht man nur den Himmel. Demnach sind Doppelflügelfenster lediglich als zusätzliche Raumerhellungsmöglichkeit, zugegebenermaßen für diesen Einsatz wirklich toll, eine Option für mich.
@haydee
Meine „Zweitwohnung“ im Elternhaus ist im UG. Die Vor- und Nachteile sind mir daher bekannt. Mit fehlt lediglich die Vorstellungskraft für ein Einfamilienhaus. Das Elternhaus ist auf Basis eines 2 Familienhauses geplant. Dadurch habe ich meine Kindheit nur auf der Hälfte des Grundstücks verbracht, da jedes Geschoss einen Garten hat. Der Weg in den eigentlich hübschen, angelegten Garten war zu umständlich, als das man auf dieser Ebene die Terrasse genutzt hätte. Genutzt wurde nur der hintere Gartenteil, in dem dann nachträglich eine Gartenhütte und eine Terrasse entstand. Das wurde damals nämlich nicht bedacht. Der Ausblick aus dem Wohnbereich ist nett, aber es gibt keinen Gartenzugang, da ja darunter das UG einen hat ... Und genau dies, also 2 so gänzlich voneinander getrennte Gartenbereiche, möchte ich nicht. Es darf gerne über einen belaufbaren Hang oder Treppenstufen 2 verschiedene Gartenniveas geben. Hier sehe ich aber Max. einen Hang/Treppe von einem halben Geschoss und keinem ganzen.
Wir stehen aber noch am Anfang der Planungen. Mit jedem neuen Tag werde ich kompromissbereiter.
@ivenh0
vielleicht liest du ja mit . PN kann ich noch keine versenden, dafür habe ich noch zu wenig Beiträge verfasst. Wir wohnen nur ein paar Kilometer entfernt. Wenn ich euer Projekt richtig verfolgt habe, scheint ihr noch unter 600k zu bleiben?? Wenn dem so ist, sehe ich durchaus Chancen unser
Traumhaus ohne viele Kompromisse, dafür mit Budgeterhöhung realisiert zu bekommen.