N
neigschmeckt
Gibt es denn noch andere Ideen die Garage(n) anders zu positionieren? Unter Beachtung der zusätzlichen Problematik, dass die Dachform und -Neigung, die dem Hauptgebäude entsprechen müssen.
Danke @Zaba12
die 30-35k sind jetzt aber nur das was ums Haus bewegt und abgefangen wurde, oder sind die Keller-Erdarbeiten da auch schon inklusive?
Hast du zufällig noch eine Ahnung wo die Vorgabe zur Absturzsicherung geregelt ist? Angeblich ists Landessache, ich finde aber nichts dazu (Tomaten auf den Augen nicht ausgeschlossen) in der Landesbauordnung. TÜV Süd schreibt etwas von einer DIN, aber die scheint ja nur eine "Kann"-Vorgabe und nicht "Muss"-Vorgabe zu sein.
Wir würden jetzt kein feudales Geländer auf die Garage packen. Hier würde uns ein Zier-Stabmattenzaun reichen, den wir wohl auch generell als Einzäunung wählen würden. Aufgeschnappt habe ich bereits, dass bei unserem französischen Balkon die Streben nur quer verlaufen dürfen, wenn diese mit Glas/Plexiglas abgedeckt sind, dass sie nicht als Leiter zum Drüberklettern missbraucht werden können.
Danke @Zaba12
die 30-35k sind jetzt aber nur das was ums Haus bewegt und abgefangen wurde, oder sind die Keller-Erdarbeiten da auch schon inklusive?
Hast du zufällig noch eine Ahnung wo die Vorgabe zur Absturzsicherung geregelt ist? Angeblich ists Landessache, ich finde aber nichts dazu (Tomaten auf den Augen nicht ausgeschlossen) in der Landesbauordnung. TÜV Süd schreibt etwas von einer DIN, aber die scheint ja nur eine "Kann"-Vorgabe und nicht "Muss"-Vorgabe zu sein.
Wir würden jetzt kein feudales Geländer auf die Garage packen. Hier würde uns ein Zier-Stabmattenzaun reichen, den wir wohl auch generell als Einzäunung wählen würden. Aufgeschnappt habe ich bereits, dass bei unserem französischen Balkon die Streben nur quer verlaufen dürfen, wenn diese mit Glas/Plexiglas abgedeckt sind, dass sie nicht als Leiter zum Drüberklettern missbraucht werden können.