N
neigschmeckt
Der Mann im Hause hat sich mal in 3D ausgetobt zur Veranschaulichung der Geländesituation mit unserer Vorstellung.
Ich könnte mich damit zufriedengeben, wenn wir von der Terrasse 1,5 m via Treppe runter in den Nord-West-Garten gehen. Somit müsste nur das Dreieck zwischen Terrasse (6m lang) und entlang der Bebauungsgrenze (Max. 7m) im Nord-West-Garten angeglichen werden. Talseitig käme man dann auf eine "Aufschüttung" (die Definition für die Aufschüttung habe ich noch nicht gefunden) von 20-50 cm, da die 209er Höhenlinie ja schräg verläuft. Die 50 cm laufen sich über die verbliebenen 2,5 m, meines Erachtens, problemlos aus und Hang würde ich den Ausgleich dann Nichtmal nennen.
Straßenseitig würden wir das Gelände, bis auf die Zufahrt der Garage und den Nord-östlichen Eingangsbereich auf Bezugshöhe 210,5 so belassen. Um eine Treppe mit mindestens 7 Stufen zur Haustür, kämen wir dann aber wohl nicht drumrum.
Bis zur Hausecke wäre die Garagenzufahrt Nichtmal abschüssig. Erst aber der Hausecke müsste man 30 cm Gefälle einrichten, damit man auf ein lichtes Maß von 2,3m in der Garage kommt. Wir könnten sogar mit Türen statt Toren leben, so dass notfalls auch 2m lichtes Maß aureichen würden.
Wir kommen leider egal wie wir die Planung anfangen, immer wieder auf diese Variante zurück.
Nehmen daher liebend gerne Vorschläge der Mitdenkenden an ...
@haydee
bis auf mehr bodentiefe Fenster, wüsste ich nicht, was man am Elternhaus UG heute anders machen würde und als modern bezeichnen sollte.
Ich kann mich noch nicht mit verschiedenen Gartenbereichen anfreunden. Wir stellen uns ähnlich dem offenem Wohnen eben auch einen "offenen" Garten vor. Zugegebenermaßen beruht das Gejammer auf hohem Niveau, da wir nun über fast 4x soviel Grundstück besitzen, wie wir fast vor einem Jahr gekauft hätten. Gott sei dank waren andere schneller als wir ... Da waren 6 Meter Abstand zur Straße nur auf der Südseite gegeben und die Nichtmal grün, da dort noch der Stellplatz war und das EG lag zudem noch 50cm unter Straßenniveau :-O
@11ant
die Böschungsvorgaben im Bebauungsplan gibt es nur für die Straße. Zu den allgemeinen Vorgaben in Landesbauordnung oder Baugesetzbuch bin ich noch nicht vorgedrungen, oder wäre dort die Vorgabe
Unser Hintergedanke wäre zudem, dass der Nord-West-Garten zumindest noch mit einem Mini-Bagger befahrbar bleibt. Dieser sollte dann neben der Garage auf Kellerniveau (den Gedanke möchte ich noch nicht verwerfen ) in den Garten fahren können. Dann wären wir nämlich freier in der Planung der Nord-östlichen Seite. Hier würde mir dann für später eine überbreite Einzelgarage vorschweben.
@Zaba12
danke für die Bilder. Auf den Skizzen sieht es weniger wild aus, als in echt :-O.
Ich könnte mich damit zufriedengeben, wenn wir von der Terrasse 1,5 m via Treppe runter in den Nord-West-Garten gehen. Somit müsste nur das Dreieck zwischen Terrasse (6m lang) und entlang der Bebauungsgrenze (Max. 7m) im Nord-West-Garten angeglichen werden. Talseitig käme man dann auf eine "Aufschüttung" (die Definition für die Aufschüttung habe ich noch nicht gefunden) von 20-50 cm, da die 209er Höhenlinie ja schräg verläuft. Die 50 cm laufen sich über die verbliebenen 2,5 m, meines Erachtens, problemlos aus und Hang würde ich den Ausgleich dann Nichtmal nennen.
Straßenseitig würden wir das Gelände, bis auf die Zufahrt der Garage und den Nord-östlichen Eingangsbereich auf Bezugshöhe 210,5 so belassen. Um eine Treppe mit mindestens 7 Stufen zur Haustür, kämen wir dann aber wohl nicht drumrum.
Bis zur Hausecke wäre die Garagenzufahrt Nichtmal abschüssig. Erst aber der Hausecke müsste man 30 cm Gefälle einrichten, damit man auf ein lichtes Maß von 2,3m in der Garage kommt. Wir könnten sogar mit Türen statt Toren leben, so dass notfalls auch 2m lichtes Maß aureichen würden.
Wir kommen leider egal wie wir die Planung anfangen, immer wieder auf diese Variante zurück.
Nehmen daher liebend gerne Vorschläge der Mitdenkenden an ...
@haydee
bis auf mehr bodentiefe Fenster, wüsste ich nicht, was man am Elternhaus UG heute anders machen würde und als modern bezeichnen sollte.
Ich kann mich noch nicht mit verschiedenen Gartenbereichen anfreunden. Wir stellen uns ähnlich dem offenem Wohnen eben auch einen "offenen" Garten vor. Zugegebenermaßen beruht das Gejammer auf hohem Niveau, da wir nun über fast 4x soviel Grundstück besitzen, wie wir fast vor einem Jahr gekauft hätten. Gott sei dank waren andere schneller als wir ... Da waren 6 Meter Abstand zur Straße nur auf der Südseite gegeben und die Nichtmal grün, da dort noch der Stellplatz war und das EG lag zudem noch 50cm unter Straßenniveau :-O
@11ant
die Böschungsvorgaben im Bebauungsplan gibt es nur für die Straße. Zu den allgemeinen Vorgaben in Landesbauordnung oder Baugesetzbuch bin ich noch nicht vorgedrungen, oder wäre dort die Vorgabe
Unser Hintergedanke wäre zudem, dass der Nord-West-Garten zumindest noch mit einem Mini-Bagger befahrbar bleibt. Dieser sollte dann neben der Garage auf Kellerniveau (den Gedanke möchte ich noch nicht verwerfen ) in den Garten fahren können. Dann wären wir nämlich freier in der Planung der Nord-östlichen Seite. Hier würde mir dann für später eine überbreite Einzelgarage vorschweben.
@Zaba12
danke für die Bilder. Auf den Skizzen sieht es weniger wild aus, als in echt :-O.