Im Fälle eines Blitzeinschlages ist, nehme ich an, die Gefahr höher das elektronische Geräte kaputt gehen?
Vorab: Blitz ist nicht gleich Blitz.
Die häufigsten Blitze haben in Deutschland Stromstärken um 25 kA, über 50 kA ist der Anteil nur noch einstellig, aber "Wilde Hausrüttler" (Kachelmannjargon) > 100 kA und Extremblitze > 300 kA wie der in Menden-Bösperde kommen auch vor.
Direkteinschläge mit Impulsform 10/350 µs enthalten mehr Energie als daraus folgende Überspannungsschäden in der Umgebung mit Impulsform 8/20 µs, welche aber um etwa Faktor 4 höhere Schadenssummen verursachen. Innerer Blitzschutz gegen Überspannungen als Folge von Blitzschlägen und auch Schalthandlungen, die über Energie- und TK-Leitungen eindringen und primär empfindliche Elektronik zerstören können, ist somit vordringlicher als Äußerer Blitzschutz.
Hat irgendeine Versicherung in so einem Fall mal ein Protokoll von dieser Norm wollen? Wenn dies nämlich so wäre, und ich im Falle des Falls das Protokoll bräuchte und keines habe, dann wäre dies für mich ein grober Mangel.
Protokolle für Fundament-/Ringerder von Neubauten durch konzessionierte EFK sind erst seit DIN 18014:2007-09 gefordert. Von einem Schadensfall, in dem die Versicherung das Abnahmeprotokoll einsehen wollte, habe ich noch nicht gehört.
BTW: Für den Schutz gegen elektrischen Schlag genügt - so lange der PEN des Verteilnetzbetreibers intakt ist - bereits ein vollständiger Schutzpotenzialausgleich. Daher werden in der
b.v.s-Stellungnahme Fundamenterder-Erdungsanlagen Erder nur bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen und Dachantennen für nötig erachtet.
Dass der nach DIN VDE 0100-443 und -534 für Neubauten mittlerweile obligatorische Überspannungsschutz einen Erder erfordert und Blitzströme flächig in Erde eingeleitet werden sollen, wird vom b.v.s ausgeblendet, weshalb ich als Unternehmer mit einem Eintrag in der Handwerksrolle für Informationstechnik die b.v.s- Ansicht nicht teile.