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Fairplay-Haus
Hallo,
ich war leider offline. Daher jetzt die Antwort auf deine Frage.
Die Landesbauordnung ist in der Gebäudeklassenfestlegung gleich der von Hessen.
Das oberste >Geschoss mit Aufenthaltsräumen darf nicht höher als 7 m sein und 400 m² Wohnfläche überschreiten um in Gebäudeklasse 3 zu bleiben. Es sind zwingend 3 Vollgeschosse vorgeschrieben. Wenn im Bebauungsplan nicht anders geschrieben, dann kann auch das DG das 3. Vollgeschoss sein. Muss aber nicht ausgebaut sein.
ich war leider offline. Daher jetzt die Antwort auf deine Frage.
Die Landesbauordnung ist in der Gebäudeklassenfestlegung gleich der von Hessen.
Das oberste >Geschoss mit Aufenthaltsräumen darf nicht höher als 7 m sein und 400 m² Wohnfläche überschreiten um in Gebäudeklasse 3 zu bleiben. Es sind zwingend 3 Vollgeschosse vorgeschrieben. Wenn im Bebauungsplan nicht anders geschrieben, dann kann auch das DG das 3. Vollgeschoss sein. Muss aber nicht ausgebaut sein.