Weil die Dachneigung ist wohl auch vorgeschrieben
Ja, schon, aber die Nachbarn haben sich auch daran nicht gehalten.
Das Haus auf dem ersten Bild hat ein Mansarddach
Nein.
Es ist kein Mehrfamilienhaus Gebiet
Gebiet ist vielleicht zu viel gesagt, aber für dein Grundstück haben die Stadtplaner eindeutig ein Mehrfamilienhaus vorgesehen. Daher könnte es schwierig werden, die gleichen Befreiungen wie die Nachbarn zu bekommen, die zwar Gauben haben und die Dachneigung offensichtlich überschreiten, aber immerhin Mehrfamilienhäuser errichtet haben. Dein Einfamilienhaus wird den Stadtplanern nicht gefallen.
Du solltest mal einen Planer oder Architekten dazu befragen.
Oder das Stadtplanungsamt, die müssen ja letztendlich auch befreien. Hier mal in Erfahrung bringen, warum die Nachbarn mit Dachneigung und Dachaufbauten abweichen durften und wie die Aussichten für dein Vorhaben wären. Ohne formelle Bauvoranfrage ist das zwar nicht rechtsverbindlich, aber für eine Einschätzung des Streitpotentials sollte es reichen.
Gehört nicht nur das schwarz gestrichelte zur 1. Änderung?
Ja.
Da ein Verkauf für Dich nicht in Frage kommt und Du keine Gründe für deine Aussage "Weil 3 Etagen kommt eigentlich nicht in Frage." genannt hast, kann Dir ein Architekt sicher auch ein vollkommen Bebauungsplan-konformes Einfamilienhaus auf dem Grundstück planen. Ist natürlich weit ab vom Standard.