Jaein, so einfach ist es nicht. Rechnerisch muss ein drittes Vollgeschoss entstehen. dabei müssen 2/3 der Dachfläche eine Höhe von 2,30 m erreichen. Da die Gauben im Regelfall so hoch sind wie das DG werden diese mitgerechnet. Also: Dachneigung 25°, 60 cm Kniestock und je Dachseite 2 in der notwendigen Größe angepasste Gauben sollten reichen. Das ganze muss mit einem Befreiungsantag genehmigungsfähig sein. Wenn das Bauamt einer Befreiung zustimmt, dann funktioniert das. Du solltest mal einen Planer oder Architekten dazu befragen. Sozusagen als Beratung.