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Tortuga123
Hallo zusammen,
wir haben letzten Monat ein Grundstück in RLP gekauft. Der Nachbar hat in den 60er Jahren sein Haus genau an die seitliche Grundstücksgrenze gesetzt. Es gibt auch eine Erklärung von 1962 wo die beiden damaligen Grundstückseigentümer festgelegt haben, "daß jeder das Recht besitzt, ein Wohnhaus an ihre Grenze nebeneinander zuerrichten."
Im notariellen Kaufvertrag steht "Der Verkäufer versichert, dass er Eintragungen in das Baulastenverzeichnis nicht veranlasst hat und ihm das Bestehen einer Baulast nicht bekannt ist."
Der Makler meinte, man könnte das Haus hinsetzen, wo man will.
Jetzt hat mir jedoch jemand gesagt, dass wir 6m zwischen den Häusern Platz lassen muss, weil die Abstandsfläche vom Nachbarn auch auf unserem Grundstück liegt? Wir würden nämlich gerne das Haus nur ca. 4m zur Grenze setzen, da das Haus sonst ziemlich schmal wird.
Was ich noch sagen muss: Das Grundstück fällt zu dem Nachbarn hin ca. 1m ab (es ist jedoch damals wohl angeschüttet worden, denn zur Straße und zum Nachbarn hin ist ein Höhenversatz; und wenn man vom Straßen und Nachbarsniveau ausgeht, sind es sogar ca. 2m Höhenunterschied). Deshalb wollen wir die Garage nicht zwischen die Häuser setzen, weil jemand meinte, dass wir die dann auf dem Kellerniveau vom Nachbarhaus gründen müssten? Wir wollen unser Haus mit Keller bauen (da die eine Seite ja eh halb frei liegt).
Ich hab mal eine Skizze angehangen, zum besseren Verständnis.
Kann mir jemand da helfen oder mir sagen, an wen ich mich wenden kann? Der Mensch vom Bauamt ist anscheinend im Urlaub...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
wir haben letzten Monat ein Grundstück in RLP gekauft. Der Nachbar hat in den 60er Jahren sein Haus genau an die seitliche Grundstücksgrenze gesetzt. Es gibt auch eine Erklärung von 1962 wo die beiden damaligen Grundstückseigentümer festgelegt haben, "daß jeder das Recht besitzt, ein Wohnhaus an ihre Grenze nebeneinander zuerrichten."
Im notariellen Kaufvertrag steht "Der Verkäufer versichert, dass er Eintragungen in das Baulastenverzeichnis nicht veranlasst hat und ihm das Bestehen einer Baulast nicht bekannt ist."
Der Makler meinte, man könnte das Haus hinsetzen, wo man will.
Jetzt hat mir jedoch jemand gesagt, dass wir 6m zwischen den Häusern Platz lassen muss, weil die Abstandsfläche vom Nachbarn auch auf unserem Grundstück liegt? Wir würden nämlich gerne das Haus nur ca. 4m zur Grenze setzen, da das Haus sonst ziemlich schmal wird.
Was ich noch sagen muss: Das Grundstück fällt zu dem Nachbarn hin ca. 1m ab (es ist jedoch damals wohl angeschüttet worden, denn zur Straße und zum Nachbarn hin ist ein Höhenversatz; und wenn man vom Straßen und Nachbarsniveau ausgeht, sind es sogar ca. 2m Höhenunterschied). Deshalb wollen wir die Garage nicht zwischen die Häuser setzen, weil jemand meinte, dass wir die dann auf dem Kellerniveau vom Nachbarhaus gründen müssten? Wir wollen unser Haus mit Keller bauen (da die eine Seite ja eh halb frei liegt).
Ich hab mal eine Skizze angehangen, zum besseren Verständnis.
Kann mir jemand da helfen oder mir sagen, an wen ich mich wenden kann? Der Mensch vom Bauamt ist anscheinend im Urlaub...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!