Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung

4,90 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 9 der Diskussion zum Thema: Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung
>> Zum 1. Beitrag <<

T

Tortuga123

Hallo zusammen,

sorry für das lange nicht melden... Ist aber auch nicht viel passiert bisher. Dank euch wusste ich zumindest, dass man auch Infotermine vorab machen kann, danke dafür nochmal!
Ich hatte Donnerstag dann besagten Termin und ich muss sagen, dass er sehr gut war! Der Mann vom Bauamt war sehr nett und hat mir alle Infos gegeben, die wir brauchen.
Leider nicht nur positive.
Er meinte, wir müssen 6m Abstand zu dem Nachbarhaus einhalten. Und wenn wir die unterschreiten, müssen wir trotzdem 5m Abstand auf jeden Fall einhalten, wegen dem Brandschutz. Er meinte, wenn wir irgendwie mit einer Ecke vom Haus auf 5m ans andere Haus ran gehen, wäre das nicht so schlimm. Aber parallel zu dem Haus überall auf die 5m zu gehen, wäre nicht möglich.

Und sonst haben wir alle Freiheiten, was Höhe, Farbe, Dach usw usw angeht.

Mit den neuen Infos wollen wir jetzt auf Anbietersuche gehen.
Bin mir aber unsicher, was besser ist. Massiv oder Holz, Bauträger oder lokaler Bauunternehmer, der mit nem Architekten zusammen plant und auch alles aus einer Hand anbieten kann.

VG Tortuga
 
11ant

11ant

Bin mir aber unsicher, was besser ist. Massiv oder Holz, Bauträger oder lokaler Bauunternehmer, der mit nem Architekten zusammen plant und auch alles aus einer Hand anbieten kann.
Besser als mit diesen Begriffsverwendungen hättest Du Deine Ahnungslosigkeit kaum "beweisen" können. Massiv und Holz sind keine Gegensätze, ein Bauträger scheidet auf Deinem eigenen Grundstück aus und ein Bauunternehmer plant statt mit einem Architekten mit Zeichenknecht und Stempelaugust. Du solltest mit einem Architekten planen und ausschreiben, da kann ich Dir an diesem Bauort wohl weiterhelfen, dazu müßtest Du mich anschreiben (siehe Beitrag #47).
 
T

Tortuga123

Ja ich geb ja zu, dass ich ahnungslos bin... Ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Was ich meinte war massiv Stein auf Stein oder Holzständer Fertigbauweise. Gibt ja bei beiden Arten Vorteile und Nachteile.
Und ich meinte nicht Bauträger im Sinne von Grundstück und Haus aus einer Hand sondern so einen riesen Konzern mit Musterhäusern. Oder so oder einem lokalen Bauunternehmer, der nur ein paar Häuser im Jahr (bis malerfertig) baut (egal ob massiv oder "Fertigbauweise"). Oder einen Architekten planen lassen und dann alle Gewerke selbst vergeben oder das dann an einen lokalen Bauunternehmer geben, der das dann baut wie im vorherigen Satz beschrieben
 
T

Tortuga123

Ich fand bei Termin beim Bauamt sehr nett, dass der Mann angeboten hat, das wenn wir einen neuen Lageplan als Skizze haben, wir ihm die Skizze mal per Mail schicken könnten, damit er schon mal inoffiziell drübergucken kann, ob das generell so ok ist
 
11ant

11ant

Ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Das muß man ja auch nicht. Die Ahnung will aber noch nachgebessert werden, sonst wird man als Laie flugs über den Tisch gezogen.
Was ich meinte war massiv Stein auf Stein oder Holzständer Fertigbauweise. Gibt ja bei beiden Arten Vorteile und Nachteile.
Und ich meinte nicht Bauträger im Sinne von Grundstück und Haus aus einer Hand sondern so einen riesen Konzern mit Musterhäusern. Oder so oder einem lokalen Bauunternehmer, der nur ein paar Häuser im Jahr (bis malerfertig) baut (egal ob massiv oder "Fertigbauweise").
Erzähl´ mal, welche Vor- und Nachteile Du vermutest. Holzbauer gibt es in der Gegend wohl nur den Blum, Steinbauer müßte ich nachschauen.
Oder einen Architekten planen lassen und dann alle Gewerke selbst vergeben oder das dann an einen lokalen Bauunternehmer geben,
Ich würde mit einem/r Architekt/in planen und ausschreiben. Da melden sich dann automatisch auch GU.
 
T

Tortuga123

Da hast du recht.

Beim Massivhaus hat man die Trocknungszeiten und die vielen verschiedenen Gewerke die koordiniert werden wollen (falls man nicht alles abgibt). Dafür kann man das aber später besser bzw für mehr Geld verkaufen. Weil wer weiß, ob wir da bis in die Ewigkeit drin wohnen. Beim Fertighaus fallen ja eigentlich nur die Trocknungszeiten und Mauerarbeiten weg. Dafür muss man aber vorher länger warten, weil das ja vorproduziert wird. Ob das jetzt mit den gestiegenen (Holz)Preisen noch günstiger ist als ein Massivhaus ist auch fraglich.

Ne ich hab auch noch 2 andere Holz- bzw Massivhausbauer aufm Schirm. Sind aber beide mehr aus dem Norden von RLP als Neuwied.

Architekt muss ja auch nicht unbedingt teurer sein (auch wenn es direkt so klingt) wenn man nicht irgendwelche extravaganten Optionen will...

Ich hatte dir übrigens ne Mail geschrieben, bin mir aber nicht sicher, ob die richtig war. Denke aber schon :)
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
2Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
3Erstes Gespräch mit Bauträger - erste Zahlen... 64
4Massivhaus vom Architekten, ungefähre Kosten? 16
5Bauträger oder doch Architekt? 16
6Bauantrag stellen bevor das Grundstück bezahlt ist? 11
7Bauen auf bestehendem Grundstück 17
8Grundstück teilen für Doppelhaus wie am besten 2. Hälfte verkaufen 14
9Baukosten bei Bau mit Architekten. Was sagt eure Erfahrung? 18
10Ideen für Hausbau auf elterlichem Grundstück 41
11Grundstück und Hausbau - Kostenplanung realistisch? 11
12Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
13Grundstück kaufen Traumhaus bauen LASSEN 27
14Einfamilienhaus-Planung am Hang (2.700qm Grundstück) - Erfahrungen / Diskussion 42
15Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34 17
16Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun? 87
17Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm 24
18Einschätzung zu Grundstück gesucht - Artikel 34 Umbebauung 11
19Herangehensweise Erstkontakt Bauträger & Fertigbauanbieter 24
20Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück - weniger Stützmauern? 21

Oben