Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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hanghaus2000

hanghaus2000

Leider nicht, weil wir eben die 6m Abstand zum Nachbarn mit dem Wohnhaus einhalten müssen. Dann wird bei Garage links und 6m Abstand rechts das Haus nur noch 7,50 oder so schmal. Ich will nicht so ein schmalen und langen Schlauch dort haben. Deshalb die Garage nach rechts.
(das war auch übrigens dein erster Vorschlag hier aus ich glaub Beitrag #5, also in dem Sinne war das auch einer von deinen genannten Hinweisen, auch wenn du ihn ein paar Beiträge später wieder revidiert hast ;-) )
Die Aenderung von mir kam weil Du erst spaeter die Bedingungen mit der SW und den Hoehen eingestellt hast. Jeder Entwurf sollte mMn die Einfahrt da belassen wo die ist.

Wem gehoert eigentlich die SM an der Grundstücksgrenze? Traegt die Deine Garage?
 
T

Tortuga123

Die Aenderung von mir kam weil Du erst spaeter die Bedingungen mit der SW und den Hoehen eingestellt hast. Jeder Entwurf sollte mMn die Einfahrt da belassen wo die ist.

Wem gehoert eigentlich die SM an der Grundstücksgrenze? Traegt die Deine Garage?
Ne, geht aber nicht. Guckst du, hab nochmal etwas gemessen. Garage da links, mit Stellplätzen für Besucher vor der Garage ergibt aufgrund des Abstands zum Nachbargebäude eine Resthausbreite von unter 7m. Zumal, je schmaler desto länger, desto weniger vom Südgarten und desto mehr ab nachmittags verschattetem Garten zwischen den zwei späteren Häusern. Und so ein Haus nach dem Motto "freistehende Doppelhaushälfte" sieht sicher mega bescheiden aus. Und so ein L-Haus zu bauen wird sicher auch nicht einfach, zumal ich auch keine Idee hätte, wie wir unseren Wunschgrundriss da reinbekommen, weil wir halt eben die für uns wichtigen Räume nach hinten anstatt zur Straße wollen.

Also kommt die Garage nach rechts. Habe mittlerweile endlich mal mit dem Kollegen von einer Freundin gesprochen (der ist Meister in einer Tiefbaufirma und hat ein Nebengewerbe), der sieht da kein Problem und würde uns das auch machen. Auch die Erdarbeiten. Wenn der Preis stimmt ^^
Garage machen wir aber wahrscheinlich eh etwas später als das Haus.
 
T

Tortuga123

Ach so und die Mauer an der Grenze zur Straße ist uns. Und voll marode. Die Mauer an der Grenze zum Nachbarn ist dem Nachbarn (weil in der Fluch seiner Hauswand). Die soll unsere Garage natürlich nicht tragen. Laut irgendsoeiner DIN müssen wir die Garage ja eh (mit Punktfundamenten oder so) auf die Sohle von Nachbars Keller gründen. Und evtl. setzen wir ( also der TB) vor die Mauer vom Nachbarn noch 8 L-Steine, weil man ja nicht weiß, wie tragfähig die noch ist. Nicht, dass uns irgendwann mal die Einfahrt abgeht. Das ist aber alles schon besprochen.
 
T

Tortuga123

Der Nachbar praktiziert das nun schon 59 Jahre - man muß es ja nicht bis auf das Hirschgeweih nachmachen ;-)
:-D (übrigens haben die anderen Nachbarn erzählt, dass er mit seinem Gewehr die letzten Jahre nur noch auf Krähen und so geschossen hat und dann wurde ihm das weggenommen, zum Glück !! :-D wobei so ist er eigentlich ganz nett. Alter Opa halt)

was ich damit aber eigentlich sagen wollte, war, dass unser Haus dann so 6,5 x 12 oder so werden würde, um alles reinzubekommen. Sein Haus ist ja viel breiter als unseres werden könnte. Und wie gesagt, mit unserem Wohnhaus an seins dranzugehen haben wir ausgeschlossen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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