Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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G

guckuck2

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

- Die benannte Ausnahmemöglichkeit offiziell beantragen (nicht telefon, schriftlich)
- Bei Ablehnung Angebot für Freikaufen pro Stellplatz geben lassen; ggf. Einspruch gegen abgelehnten Antrag einlegen um Rechtsweg zu eröffnen
- Entscheiden, ob und wie viele Stellplätze frei gekauft werden sollen

Wenn das erfolgt ist, kann man immer noch den Ansatz des "Ungehorsams" beschließen.
 
Tolentino

Tolentino

@hampshire Ja und ja. Trotzdem ist der durchschnittliche Arbeitsplatz kleiner.
Und ich sage das nicht um den TE als Bonzen darzustellen, sondern zu erden, falls es doch nur ein durchschnittlicher Job ist.
Da ließen sich nämlich locker 15m² einsparen, was allgemein Kosten sparen und sogar beim Problem helfen könnte.
 
H

hampshire

Da ließen sich nämlich locker 15m² einsparen, was allgemein Kosten sparen und sogar beim Problem helfen könnte.
Klar, da kann was drin stecken. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass sich @Samantheus mehr über die Tatsache als das Geld aufregt. Mehr kostet dort eben mehr und das mit einem nachvollziehbarem Grund, der nun offenbar nicht auf den TE zutrifft. Mich würde das auch nerven, gerade weil 7 Stellplätze , wenn er auf die vor der Garage nicht verzichten kann ein Siebtel der gesamten Grundstücksfläche ausmachen - und das für Karren, die man nicht haben will.

Mein Vorgehen:
  • versuchen etwas rauszuhandeln - persönlich und vor Ort, dann schriftlich die Ergebnisse festhaltend.
  • dann falls erforderlich den Abstand zahlen - Geld kommt wieder rein, auf eine versiegelte Fläche, die Du nicht willst guckst Du jeden Tag.
 
11ant

11ant

Vorschalg @Samantheus stellt hier mal das Grundstück und die Grundrisse ein. Die Forumsleute finden sicher gute Loesungen.
Für Leute, die das"selbe" Problem mit dem dritten Stellplatz für die Einliegerwohnung ihrer Doppelhaushälfte haben, sicher auch gern - aber für Luxusselbstbemitleider eher nicht, auch nicht mit zehn Jahre altem Leon. Und wie ich Yvonne kenne, für jemanden der auf Seite 11 immer noch nicht sein Grundstück gezeigt hat schon dreimal nicht ;-)
 
H

haydee

Ich habe mir mal den Grundriss angeschaut.
Streichen kann man, aber dann ist es nicht mehr das gewünschte Haus. Ist ja nicht so das gekürzt werden muß weil das Budget nicht paßt.

Lege zwei Plätze zwischen Haus und Hecke, den 5. kaufst du Frei
 
S

Samantheus

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

Ich bin auf der Suche nach Lösungen für das Stellplatzproblem ohne groß das Haus anzupassen. Wir wollen ja unser Traumhaus bauen und nicht eine "Notlösung". Ja, die Arbeitszimmer sind groß aber auch notwendig. Aufgrund von selbstständiger Tätigkeit und z.B. Video Konferenzen mit Bereichsleitern o.ä. müssen Sie auch einen entsprechenden "repräsentativen Charakter" erfüllen, das ist wichtig um eben auch Aufträge zu bekommen damit das Geld auch reinkommt um das Haus dann auch abzubezahlen. Davon abgesehen ist auch sehr viel IT in den Räumen die kleine Räume sehr stark aufheizt was dann ohne Klimaanlage im Sommer unerträglich wird.

Die Vorschläge von guckuck2 und hampshire gefallen mir gut. Ich denke das werden wir so machen. Wenn die Ablehnung kommt kann man ja auch immer noch die "Notstellplätze" nachzeichnen im Rahmen einer Tekturplanung.

Ich habe jetzt auch den Lageplan mit der geplanten Platzierung mal angehängt sowie ein paar Bilder vom Grundstück. In 4290 sieht man die Nachbargarage an die die Grenzbebauung erfolgen soll. 4294 zeigt die andere Seite. Rings rum um das Grundstück sind Stellplätze an der Straße. 4312 zeigt die Straße mit dem Stellplatzstreifen der auf beiden Seiten der Straße existiert. Hier ist es nie eng und auch genug Platz für LKSs wenn auf dem Parkstreifen geparkt wird.

abartige-stellplatzsatzung-juristisch-vorgehen-oder-ignorieren-498499-1.png

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