Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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G

guckuck2

Daher auch der Sinn, den Platz vor der Garage nicht mit zu zählen. Es ist ja nicht so selten, dass Garagen aus Bequemlichkeit oder wegen dem darin gelagerten Gerumpel quasi nie als Stellplatz genutzt werden ;-)

Fünf Stellplätze ist genau so extrem wie 200qm+ für drei Personen zu bauen. Insofern passt das ja wieder ;-)

Wie hoch wär die Ablöse?
 
Y

ypg

Aus unserer Sicht (und auch der Bauunternehmen mit denen wir darüber gesprochen haben) eine absolut unakzeptable Situation.
Eure und die Sicht des BUs ist da leider nicht relevant. Die Satzung ist ja begründet... weiter unten
wenn diese (wie erwartet) abgelehnt wird einen Anwalt einschalten um das Recht durchzusetzen.
Welches Recht?
Würdest du denn direkt den jurististen Weg gehen oder erst mal "Dummy Stellplätze" einzeichnen und nur wenn der Bau gefordert wird dann den juristischen Weg gehen?
Warum sollte die Judikative Euch recht geben?
Die Satzung ist seit 2016 bekannt. Der BU und auch ihr hattet Einsicht oder sie lesen und einplanen können oder müssen.
Nicht falsch verstehen, 5 Stellplätze ist schon eine Marie, aber 200qm für 3 Personen auch. Wenn man 50qm/Person rechnet, dann passen 5 Stellplätze. So wird es plausibel und sollte es auch so annehmen.

Carport wuerde das auch entspannen. Da darfst die vor dem CP als Stellplatz nutzen. Einfach Garage ohne Tor einreichen.
Das verwechselst Du glaube ich, bzw gibt es noch eine Regel, dass die Variante des zugeparkten Stellplatzes (also der hintere) kein realer Stellplatz sein kann. Unabhängig von der Garage, deren Auffahrt ja wegen des Tores kein Stellplatz ist. Ich bin mir aber nicht sicher.
Eine interessante Idee.... das werde ich mal dem Bauunternehmen vorschlagen.
Versuche es mal.
Prinzipiell wollen wir das auch nicht, wir wollen den Garagenvorplatz schon als Stellplätze nutzen. Das sind ja eigentlich die praktischsten Stellplätze in der Realität und der täglichen Nutzung.
Siehe oben
Die Platzierung wird im Bebauungsplan vorgegeben.
Bist Du sicher? Es gibt mW nur Regelungen bezüglich der Auffahrt und des Baufensters.
Farbige Verkaufsblättchen im Vermarktungsprozess stellen nur Dummys dar, damit man sich das nett vorstellen kann.
Ein Wahnsinn, wenn man bedenkt, dass wir Versiegelung in Deutschland vermeiden wollen.
Die sollen ja wasserdurchlässig sein.

Ich würde an Eurer Stelle die Situation mit in die Planung einfließen lassen: wenn man mal ein paar „Stellplatzdummys“ auf einem 900qm Grundstück hin und her schiebt und das Haus entsprechend vermittelt, ergibt sich bestimmt ein Bereich, den man später vielleicht auch für Gartenpartys, Wohnwagen oder Sonstiges nutzen kann. Schotter oder Rasenwaben (da gibt es auch schönere als die Gängigen) , 2,25 x 5 x 2 sind auch nur 22,5qm... (vorausgesetzt der BU rechnet mal schön) zusätzlich zur Garagenauffahrt sind es 55qm.., ist eigentlich nicht der Ärger wert, den Ihr da gerade habt. Es ist machbar. Und das Haus (Eure Planung kennt man ja nicht) ist wahrscheinlich eh 5 Meter von der Front entfernt. Also, irgendwie wird und muss es gehen. Viel Platz vor der Haustür ist viel wert - auch gerade wenn Besuch da ist... wo sollen die denn sonst parken?!
 
M

Michilo

Meine Lösung wäre:
- unter 200m² kommen --> nur noch 4 Stellplätze.
- Sich einen Platz freikaufen --> 3 Plätze.
- Auffahrt zu der Doppelgarage so planen, das planerisch ganz knapp ein weiterer Stellplatz entsteht (z.B. direkt vor der Haustür).

Die Vorgaben waren beim Kauf bekannt. Sich da jetzt drüber zu beschweren oder rechtliche Schritte einzuleiten finde ich den falschen weg. Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt geht halt nicht immer.
 
Y

ypg

Wasserdurchlässig sind auch "Die Gärten des Grauens" ;)
Gärten des Grauens sind VorGÄRTEN, nicht die Auffahrten. Und somit nicht zu verwechseln oder gleichzusetzen.
Hier geht es um Stellplätze, die sich viele pflastern. Grundsätzlich schon eine recht kahle und meist graue Fläche. Muss man wissen, ob man das haben will.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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