S
Slintrebla
Hallo liebe Teilnehmer des Forums,
vielen Dank,dass ihr euch die Zeit nehmt, mir zu helfen.
Folgendes Problem:
Ich beabsichtige mit meiner Freundin ein Einfamilienhaus zu bauen. Auf Grund der starken Einschränkung durch den Bebauungsplan und den Schnitt des Grundstücks, haben wir uns dazu entschieden, mit einem Architekt zu bauen.
Bereits in dem ersten Gespräch hatte der Architekt schon einen fertigen Entwurf eines Hauses (welches er vermutlich schon einmal gebaut/geplant hat) auf unser Grundstück gesetzt. Wir hatten nur noch folgende Änderungen an dem Haus:
- das Haus um 0,5m erweitern
- einen Erker an die Westseite setzen
- das Gäste-WC an eine Außenwand verschieben
- den Keller (Garage unter dem Haus im Keller) um 0,5m einziehen
Außer den oben genannten Änderungen, sind wir sonst bei seinem Standardhaus geblieben. Es wurden nur noch ein paar Fenster/Glaselemente eingesetzt.
Anhand dieser Änderungswünsche hat der Architekt uns dann eine Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt und den Bauvertrag aufgesetzt. Alle Dokumente und auch der Schriftverkehr per Email mit dem Architekten waren sehr fehlerbehaftet. Sowohl formell als auch sachlich, was teilweise sogar für mich als Laien ersichtlich war. Ferner ist der Architekt nicht unbedingt auf unsere Wünsche eingegangen und wir mussten wirklich dafür kämpfen, ein Fenster in das Kinderbad und das Gäste-WC zu bekommen. Zu guter Letzt hat er unsere Wünsche nach einem guten Schallschutz (Röhrenspanstegtüren und nicht isolierte Abflussrohre -> Standard im sozialen Wohnungsbau) und geschlossenen Räumen (Kellertreppe kommt zw. Wohn- u. Essbereich rau) nicht berücksichtigt.
Aus diesem Grund haben wir den Bauherren-Schutzbund eingeschaltet. Dieser hat zudem noch ermittelt, dass die reinen Baukosten des Hauses bei ca. 271.000€ liegt. Der Architekt möchte 320.000€ für das 'schlüsselfertige' Haus ohne Böden und Maler-/Putzarbeiten.
Nach dem Gespräch mit einem Bausachverständigen haben wir uns dazu entschieden, noch weitere Angebote von anderen Architekten einzuholen. Daher teilten wir dem Architekt mit, dass wir ihm aktuell noch keinen Zuschlag geben, sondern noch mal weitere Angebote einholen möchten. Uns ist natürlich klar, dass wir Architekt 1 ein Honorar nach HOAI zu zahlen haben und dies habe ich ihm auch in meiner letzten Mail mitgeteilt.
Nun teilt uns der Architekt folgendes bzgl. seinem Honorar mit:
"Gerne nehme ich Ihr Angebot in Anspruch und werde mit Ihnen gerne einen Vertrag über Architektenleistungen für die Erstellung des Einfamilienhauses abschließen. Die “Mindestbeauftragung “ die ich akzeptiere ist HOAI §33 /34 Leistungsphase 1-4.
Als Grundlage würde ich überschlägig 300.000 Euro Baukosten annehmen.
Architektenvertrag und HOAI. (Auszug) Honorarbasis nach § 35 HOAI : 300.000 Euro , Honorarzone III Hochsatz (Kfw 70 Gebäude) 300.000 Euro = 49.864 Euro , Leistungsphase 1-4 nach §34 = 27% = 13.463,28 Euro Netto+ 19% Mwst = 16.021,30 Euro Brutto"
Er will also 16.021,30€ (!!!) als Honorar haben für ein Standardhaus (Baubeschreibung und Bauvertrag),schlechte Beratung, unvollständige Unterlagen und ein Haus, was zum Teil unter dem Standard (Elektronik, Isolierung...) gebaut werden soll. Laut meiner Einschätzung hatte er einen Aufwand von vielleicht 40 Stunden +/- 10 Std.
Was meint ihr dazu? Ich bin über jede Antwort dankbar und reiche gerne weitere Infos nach, wenn dies dem Sachverhalt dient.
Gruß
Nils
vielen Dank,dass ihr euch die Zeit nehmt, mir zu helfen.
Folgendes Problem:
Ich beabsichtige mit meiner Freundin ein Einfamilienhaus zu bauen. Auf Grund der starken Einschränkung durch den Bebauungsplan und den Schnitt des Grundstücks, haben wir uns dazu entschieden, mit einem Architekt zu bauen.
Bereits in dem ersten Gespräch hatte der Architekt schon einen fertigen Entwurf eines Hauses (welches er vermutlich schon einmal gebaut/geplant hat) auf unser Grundstück gesetzt. Wir hatten nur noch folgende Änderungen an dem Haus:
- das Haus um 0,5m erweitern
- einen Erker an die Westseite setzen
- das Gäste-WC an eine Außenwand verschieben
- den Keller (Garage unter dem Haus im Keller) um 0,5m einziehen
Außer den oben genannten Änderungen, sind wir sonst bei seinem Standardhaus geblieben. Es wurden nur noch ein paar Fenster/Glaselemente eingesetzt.
Anhand dieser Änderungswünsche hat der Architekt uns dann eine Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt und den Bauvertrag aufgesetzt. Alle Dokumente und auch der Schriftverkehr per Email mit dem Architekten waren sehr fehlerbehaftet. Sowohl formell als auch sachlich, was teilweise sogar für mich als Laien ersichtlich war. Ferner ist der Architekt nicht unbedingt auf unsere Wünsche eingegangen und wir mussten wirklich dafür kämpfen, ein Fenster in das Kinderbad und das Gäste-WC zu bekommen. Zu guter Letzt hat er unsere Wünsche nach einem guten Schallschutz (Röhrenspanstegtüren und nicht isolierte Abflussrohre -> Standard im sozialen Wohnungsbau) und geschlossenen Räumen (Kellertreppe kommt zw. Wohn- u. Essbereich rau) nicht berücksichtigt.
Aus diesem Grund haben wir den Bauherren-Schutzbund eingeschaltet. Dieser hat zudem noch ermittelt, dass die reinen Baukosten des Hauses bei ca. 271.000€ liegt. Der Architekt möchte 320.000€ für das 'schlüsselfertige' Haus ohne Böden und Maler-/Putzarbeiten.
Nach dem Gespräch mit einem Bausachverständigen haben wir uns dazu entschieden, noch weitere Angebote von anderen Architekten einzuholen. Daher teilten wir dem Architekt mit, dass wir ihm aktuell noch keinen Zuschlag geben, sondern noch mal weitere Angebote einholen möchten. Uns ist natürlich klar, dass wir Architekt 1 ein Honorar nach HOAI zu zahlen haben und dies habe ich ihm auch in meiner letzten Mail mitgeteilt.
Nun teilt uns der Architekt folgendes bzgl. seinem Honorar mit:
"Gerne nehme ich Ihr Angebot in Anspruch und werde mit Ihnen gerne einen Vertrag über Architektenleistungen für die Erstellung des Einfamilienhauses abschließen. Die “Mindestbeauftragung “ die ich akzeptiere ist HOAI §33 /34 Leistungsphase 1-4.
Als Grundlage würde ich überschlägig 300.000 Euro Baukosten annehmen.
Architektenvertrag und HOAI. (Auszug) Honorarbasis nach § 35 HOAI : 300.000 Euro , Honorarzone III Hochsatz (Kfw 70 Gebäude) 300.000 Euro = 49.864 Euro , Leistungsphase 1-4 nach §34 = 27% = 13.463,28 Euro Netto+ 19% Mwst = 16.021,30 Euro Brutto"
Er will also 16.021,30€ (!!!) als Honorar haben für ein Standardhaus (Baubeschreibung und Bauvertrag),schlechte Beratung, unvollständige Unterlagen und ein Haus, was zum Teil unter dem Standard (Elektronik, Isolierung...) gebaut werden soll. Laut meiner Einschätzung hatte er einen Aufwand von vielleicht 40 Stunden +/- 10 Std.
Was meint ihr dazu? Ich bin über jede Antwort dankbar und reiche gerne weitere Infos nach, wenn dies dem Sachverhalt dient.
Gruß
Nils