E
Escroda
Dann häng' das mal nicht an die große Glocke, denn das war nicht erlaubt. Wenn Kaufinteresse schon ein berechtigtes Interesse wäre und jeder mit einem Anruf jeden Eigentümer ermitteln könnte, könnte man ja gleich die Eigentümerdaten ins Internet stellen.Die Anschriften haben wir wirklich bekommen
Auch das ist zweifelhaft. Mal das ausdrückliche Einverständnis des Verkäufers vorausgesetzt, handelt die Sachbearbeiterin im Namen der Gemeinde und dieser ist, auch wenn kein Geld fließt, eine quasi Betätigung als Makler nicht gestattet.dass jemand privat verkaufen möchte und uns die Tel-Nr. gegeben.
Versuchen kann man es ja mal, aber die Mitarbeiter der Behörden, die die Daten herausgeben, riskieren mindestens eine Abmahnung. Da muss nur mal der Richtige anrufen oder jemand erzählt es dem Richtigen.