Hallo "Christa_74".
Optisch ist das nicht gut gelungen, doch technisch war diese oder eine ähnliche Ausführungsvariante notwendig.
Das Problem ist, dass hier ein verklebtes Parkett, welches einen innigen Verbund mit dem Untergrund bildet, an eine lose verlegte (schwimmende) Holzkonstruktion anstößt. Hier ist es einfach nicht zu vermeiden, dass das Parkett durch Feuchtigkeitsaufnahme oder -abgabe zu Längenänderungen und Aufschüsselungen der Randkanten neigt.
Um dem entgegen zu wirken müssen die Parkettränder der schwimmend verlegten Konstruktion so auf gleicher Höhe gehalten werden, dass eine Stolpergefahr oder Kantenausbrüche am Parkett verhindert werden.
Ich hätte dem gegenüber als Parkettleger empfohlen, das Parkett gegenüber dem Treppenaufgang ebenfalls zu verkleben und (parallel zum Treppenaufgang verlaufend) das Übergangsprofil geradlinig einzusetzen.
Das wäre übrigens mit einem Profil durchführbar, welches über einen schmaleren (sichtbaren) Schenkel von nur 10mm bis 15mm Breite verfügt.
In Deinem geschilderten Fall kann man das aber auch noch nachträglich machen. Es wäre dafür nur eine Neuverlegung auf ca. 2-3 m² notwendig.
--------------------
Gruß: KlaRa