Acker wird zu Bauland: Aufschüttung, Gründungskosten und Vorgehen

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Zuletzt aktualisiert 08.01.2025
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hanghaus2023

Dein Nachbar im Westen hat das mMn etwas übertrieben.

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Der Rest an der Strasse hat eher nur 2-3 Stufen höher gebaut.

Da würde ich mich mal erkundigen ob beim letzten Extremhochwasser da das Wasser stand.

Kannst Du kein besseres Grundstück aussuchen, direkt an der Hauptstrasse?
 
11ant

11ant

Lerne Deinen Doppelhausnachbarn Bauplatz Nr. 5 kennen, dann kann man weiter reden.
Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen.
 
H

hausbauen101

In WA2 und damit Grundstück 4/5 darf man laut BP Einzelhäuser bauen, wenn das angrenzende Grundstück ebenfalls Einzelhaus ist/wird (Verlinkung leider nicht erlaubt). Die Grundstücke werden von der Sparkasse verkauft und sie sehen darin auch kein Problem. Ich plane daher mit einem Einfamilienhaus.

Das Gebiet ist Hochwasserrisikogebiet, mit drückendem Grundwasser. Die Deiche sind auf 100 jähriges Hochwasser ausgelegt laut Simulator (ist das überall so?).
Das letzte extreme Hochwasser war 1882, da war wirklich Land unter und alles kaputt. Seitdem soll der Hochwasserschutz verbessert worden sein...
Ich versuche, ob die Stadt zu dem Thema und in dem Gebiet beraten kann.

Die Position eines Einfamilienhaus ist denke ich relativ klar, so wie es hanghaus2023 gezeichnet hat: Carport/Garage ganz in Norden und direkt daran das Haus, sodass der südliche Bereich für Terasse und Garten frei bleibt. Ich hätte allerdings gedacht, dass Carport/Garage auch die 3m Abstand nach Norden einhalten muss. Damit kann man die Position +-3m einschätzen.

Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen.
So hat mir das jetzt auch die Sparkasse in nicht technischer Form gesagt. "Er" ging auch davon aus, dass die Grundstücke auf Straßenniveau angeglichen/aufgeschüttet werden (aber natürlich von den Käufern). Einen Höhenplan habe ich leider weiterhin nicht.
Daraus schließe ich, dass sie den Übergang Stichstraße zur bestehenden Straße aufschütten und dann langsam Richtung Feld abfallen lassen.
 
11ant

11ant

In WA2 und damit Grundstück 4/5 darf man laut BP Einzelhäuser bauen, wenn das angrenzende Grundstück ebenfalls Einzelhaus ist/wird (Verlinkung leider nicht erlaubt). Die Grundstücke werden von der Sparkasse verkauft und sie sehen darin auch kein Problem. Ich plane daher mit einem Einfamilienhaus.
D 2. Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind ausnahmsweise auch Einzelhäuser zulässig, wenn durch eine bereits erfolgte Bebauung oder öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass auf den seitlich angrenzenden Baugrundstücken keine einzelne Doppelhaushälfte verbleibt oder entstehen kann.
D.h. Du mußt Dich mit Deinem Nachbarn verabreden und das Bauamt erweichen, dies als bereits geschehen zu betrachten. Viel Glück, und notfalls einen Plan B !

So hat mir das jetzt auch die Sparkasse in nicht technischer Form gesagt. "Er" ging auch davon aus, dass die Grundstücke auf Straßenniveau angeglichen/aufgeschüttet werden (aber natürlich von den Käufern). Einen Höhenplan habe ich leider weiterhin nicht.
Daraus schließe ich, dass sie den Übergang Stichstraße zur bestehenden Straße aufschütten und dann langsam Richtung Feld abfallen lassen.
Ich gehe davon aus, daß die Stichstraße ab der Einmündung mit der Neigung des Bestandsgeländes abfällt und die Käufer zusehen müssen, an die (betreffend der Stichstraße neue) Straßenkante anschließend aufzuschütten.
 
Zuletzt aktualisiert 08.01.2025
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