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Das erwarte ich wie gesagt nicht, sondern eine parallel lineare Aufschüttung:Angenommen alle schütten auf die gleiche Höhe auf. Dann gäbe es kein Gefälle zwischen den Grundstücken.
... also nichts mit kein Gefälle zwischen den Grundstücken.Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen. [ / ] Ich gehe davon aus, daß die Stichstraße ab der Einmündung mit der Neigung des Bestandsgeländes abfällt und die Käufer zusehen müssen, an die (betreffend der Stichstraße neue) Straßenkante anschließend aufzuschütten.
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Richtig, auch vorübergehend darf nicht auf ein noch unaufgeschüttetes Nachbargrundstück entwässert werden. Also Drainage an die talseitige Grenze.Aber was ist, wenn das Grundstück daneben z.B. länger frei bleibt? Dann müsste man das ja doch wieder absichern.