Acker wird zu Bauland: Aufschüttung, Gründungskosten und Vorgehen

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Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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11ant

11ant

Angenommen alle schütten auf die gleiche Höhe auf. Dann gäbe es kein Gefälle zwischen den Grundstücken.
Das erwarte ich wie gesagt nicht, sondern eine parallel lineare Aufschüttung:
Ich vermute die bestehende Straße N/S weitgehend eben, aber das Gelände W/O abfallend. Die Stichstraßen werden dann wohl von der unveränderten Bestandsstraße herabführen. [ / ] Ich gehe davon aus, daß die Stichstraße ab der Einmündung mit der Neigung des Bestandsgeländes abfällt und die Käufer zusehen müssen, an die (betreffend der Stichstraße neue) Straßenkante anschließend aufzuschütten.
... also nichts mit kein Gefälle zwischen den Grundstücken.
.
Aber was ist, wenn das Grundstück daneben z.B. länger frei bleibt? Dann müsste man das ja doch wieder absichern.
Richtig, auch vorübergehend darf nicht auf ein noch unaufgeschüttetes Nachbargrundstück entwässert werden. Also Drainage an die talseitige Grenze.
 
H

hanghaus2023

Also Drainage an die talseitige Grenze.
Die kleine Senke sollte doch verfüllt werden. Das Haus dann mit den Fertigfußboden mind 2 Stufen über Straßenniveau. Wenn das Baugebiet fertig bebaut ist gibt es die Senke mMn nicht mehr.

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Wenn der TE einfriedet, dann läuft auch kein Wasser aufs Nachbargrundstück.
 
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