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manyyuu
Natürlich ist in einer Insolvenz die auf eurem Grundstück schon erbrachte Leistung auch zu bezahlen, der Insolvenzverwalter fordert die Gegenleistung in so einem Fall ein (vereinfacht gesagt für 70 % Haus sind dann halt 70 % der vereinbarten Summe zu zahlen). Man hat im Wesentlichen die gleiche Situation wie bei den sonst üblichen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Wenn euch etwas anderes erzählt wurde, ist das schon eine Frechheit! Die Zahlung erst bei schlüsselübergabe sorgt nur für etwas mehr Motivation, im Wesentlichen pünktlich und mangelfrei das Haus zu liefern (nicht wesentliche Mängel (wie auch immer man das dann auslegt), die die gebrauchsfähigkeit des Hauses nicht einschränken, hindern übrigens die Fälligkeit des Kaufpreises nicht und dürfen laut Vertragsbedingungen dann nach Zahlung und Einzug behoben werden)