oder wird am Kniestock vermerkt, dass dieser nur 80 nicht 100cm hoch sein darf, und dann wird der Bebauungsplan genehmigt?
Das glaube ich eher nicht. Es ändert am Rande ja auch Rauminhalte / Wärmebedarfsberechnungen. Und in der Regel wird man ja die Dachneigung anpassen wollen, statt linear 20 cm weniger Raumhöhe im Schrägenbereich zu bekommen.
Also ich will eben nicht unnütz Zeit verschwenden, mit mehreren Durchläufen.
Dann würde ich erst´mal anrufen: für "ja" ist dieser Weg zwar zu wenig verbindlich, aber ein "nein" im Sinne von "da geht es um Prinzip, am Parameter Midi-Kniestock machen wir die Fränkischkeit der Gebäudeerscheinung fest" sollte man auch mündlich klar sagen können.
Letzteres ist ja ein häufiges Motiv, solche Kniestockhöhe festzuschreiben - ibs. dort, wo mit der Firsthöhe nicht so sehr gegeizt wird, es also offenbar weniger um die Baumasse, sondern primär um den Kniestock an sich geht, der damit begrenzt werden soll.
Dann wird diese Begrenzung gern als zentraler baulicher Folklorefaktor betrachtet ;-)