So unterschiedlich ist das je Bank. Man muss wirklich lesen was im Vertrag steht.
Hier z.B. unsere Formulierung bei der
Allianz:
"Der Darlehensnehmer hat bis zu 18 Monate nach der ersten Auszahlung aus dem Darlehen die Möglichkeit einmalig auf einen Darlehensteil von max. 10% der Darlehenssumme zu verzichten.
Eine Nichtabnahmeentschädigung sowie ein Bereitstellungszins für diesen Verzicht wird dabei nicht geltend gemacht.
Die ursprünglich vereinbarte Zins- und Tilgungsrate bleibt unverändert, d.h. im Fall der Nichtabnahme des Teilbetrags erhört sich entsprechend der Tilgungsanteil innerhalb der Rate".
Nach Lesen des Euch angebotenen Vertrages sollten keine Fragen offen bleiben, sonst wäre es kein guter Vertrag.
Manche Dinge stehen in den Allgemeinen Darlehensbedingungen (sind Anhang und Bestandteil des Vertrages) und darüber hinaus die mit Euch individuell vereinbarten Konditionen im eigentlichen Vertrag.