W
wrack
Da ich hier schon sehr gut unterstützt wurde, möchte ich den hoffentlich letzten großen Streitpunkt Schildern und hoffe auf eure Mithilfe:
Bezugsdatum laut Vertrag: 01.06.2016
Fertigstellung der Außenanlagen laut Vertrag 15.06.2016
Als wir am 01.06. Übergabe hatten, fragte ich, ob die Außenanlagen pünktlich fertig werden. Daraufhin kam es zur Aussage, das es vermutlich nicht schaffbar ist. Am nächsten Tag fragte ich dann noch mal nach, ob es einen neuen Stand gibt, ob es zum 19.06 klappen wird, da wir dort vor hatten, einen Geburtstag zu feiern. Die läppische Aussage des Bauleiters: "Eventuell liegt da schon eine Kiesschicht."
Wie es so sein sollte, klappte es nicht. Bis heute sind die kompletten Außenanlagen nicht fertiggestellt - Borden sind aber gesetzt worden, aber erst vor ein paar Tagen.
Kleine Randgeschichte hierzu: Am 14.06. hatte ich durch Zufall Kontakt mit jemand, der die selben Terrassenplatten hatte, wie wir auch bestellt hatten. Er hatte uns dringendst davon abgeraten, da er nur Probleme damit hat. Wir haben uns darauf hin für andere entschieden und das der Baufirma mitgeteilt. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt nicht mal ein Schriftliches Angebot für die Terrassen Erweiterung sowie Kosten der Platten. Am 28.06. (!!) fragte mich der Bauleiter nochmals, welche Platten wir genau haben wollten, da er diese dann bestellt würden.
Am Mittwoch den 06.07. war der Bauleiter wieder bei uns vor Ort, zwecks einen anderen Mangels. Auf die Frage, warum bei der angrenzenden Doppelhaushälfte, die unbewohnt ist, die Terrasse gepflastert wird aber bei uns die Zuwegung kahl ist, kam die giftige Aussage: "Sie haben doch ihre Terrassenplatten geändert!". Auf die Aussage, das man doch wenigstens die Zuwegung machen könnte, sagte er gar nichts mehr. Die Terrasse des Nachbars haben die selben Pflaster wie unsere Zuwege..
Auf mein Drängen an die Bauarbeiter, wurde wenigstens der Eingang gepflastert, da wir dort fast einen halben Meter Höhenunterschied hatten. Am heutigen Tage wurde im übrigen die Garageneinfahrt gepflastert.
Am gestrigen Donnerstag hatten wir einen Termin bei der Hausbaufirma. Dort wurde uns erklärt, das zwischen der Baufirma und ihnen als Bezugsdatum der 01.07.2016 und für die Außenanlagen folglich 15.07.16 gesetzt wurde.
Wir haben höflich darauf hingewiesen, das dies nicht unser Problem sei, denn in unseren Notarvertrag steht 15.06 drin. Im Vertrag steht zudem drin, das wir bei verzögerter Zahlung 5% der Summe als Zinsen zahlen müssten, anders herum ist leider nichts geregelt.
Als Reaktion kam dann nur, das sowas nun mal passieren kann und sie auf der sicheren Seite sind etc..
Ein Angebot für die Terrasse haben wir dann gestern auch schon erhalten.
Der Chef wollte sich dies nun noch einmal in Ruhe anschauen bzw. den Fall aufarbeiten und sich dann noch mal melden. Sein Sohn lies aber schon anklingen, das er weiß, wie sein Vater hierbei entscheiden wird..
Jetzt die spannende Frage: Was gilt hierfür als gerechtfertigter Ausgleich? Ich habe pro Forma einen Termin beim Anwalt gemacht (nächsten Freitag), der möchte natürlich gleich Geld sehen. Dies versuch ich in gewisser Hinsicht erst mal zu vermeiden, wenn aber weiterhin auf Stur gestellt wird, muss ich halt in den sauren Apfel beißen.
Die Terrasse würde ich hierbei außen vor lassen.. Pünktlich wäre sie aber auch mit den anderen Platten nicht fertig geworden, da diese nicht einmal bestellt wurden
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Bezugsdatum laut Vertrag: 01.06.2016
Fertigstellung der Außenanlagen laut Vertrag 15.06.2016
Als wir am 01.06. Übergabe hatten, fragte ich, ob die Außenanlagen pünktlich fertig werden. Daraufhin kam es zur Aussage, das es vermutlich nicht schaffbar ist. Am nächsten Tag fragte ich dann noch mal nach, ob es einen neuen Stand gibt, ob es zum 19.06 klappen wird, da wir dort vor hatten, einen Geburtstag zu feiern. Die läppische Aussage des Bauleiters: "Eventuell liegt da schon eine Kiesschicht."
Wie es so sein sollte, klappte es nicht. Bis heute sind die kompletten Außenanlagen nicht fertiggestellt - Borden sind aber gesetzt worden, aber erst vor ein paar Tagen.
Kleine Randgeschichte hierzu: Am 14.06. hatte ich durch Zufall Kontakt mit jemand, der die selben Terrassenplatten hatte, wie wir auch bestellt hatten. Er hatte uns dringendst davon abgeraten, da er nur Probleme damit hat. Wir haben uns darauf hin für andere entschieden und das der Baufirma mitgeteilt. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt nicht mal ein Schriftliches Angebot für die Terrassen Erweiterung sowie Kosten der Platten. Am 28.06. (!!) fragte mich der Bauleiter nochmals, welche Platten wir genau haben wollten, da er diese dann bestellt würden.
Am Mittwoch den 06.07. war der Bauleiter wieder bei uns vor Ort, zwecks einen anderen Mangels. Auf die Frage, warum bei der angrenzenden Doppelhaushälfte, die unbewohnt ist, die Terrasse gepflastert wird aber bei uns die Zuwegung kahl ist, kam die giftige Aussage: "Sie haben doch ihre Terrassenplatten geändert!". Auf die Aussage, das man doch wenigstens die Zuwegung machen könnte, sagte er gar nichts mehr. Die Terrasse des Nachbars haben die selben Pflaster wie unsere Zuwege..
Auf mein Drängen an die Bauarbeiter, wurde wenigstens der Eingang gepflastert, da wir dort fast einen halben Meter Höhenunterschied hatten. Am heutigen Tage wurde im übrigen die Garageneinfahrt gepflastert.
Am gestrigen Donnerstag hatten wir einen Termin bei der Hausbaufirma. Dort wurde uns erklärt, das zwischen der Baufirma und ihnen als Bezugsdatum der 01.07.2016 und für die Außenanlagen folglich 15.07.16 gesetzt wurde.
Wir haben höflich darauf hingewiesen, das dies nicht unser Problem sei, denn in unseren Notarvertrag steht 15.06 drin. Im Vertrag steht zudem drin, das wir bei verzögerter Zahlung 5% der Summe als Zinsen zahlen müssten, anders herum ist leider nichts geregelt.
Als Reaktion kam dann nur, das sowas nun mal passieren kann und sie auf der sicheren Seite sind etc..
Ein Angebot für die Terrasse haben wir dann gestern auch schon erhalten.
Der Chef wollte sich dies nun noch einmal in Ruhe anschauen bzw. den Fall aufarbeiten und sich dann noch mal melden. Sein Sohn lies aber schon anklingen, das er weiß, wie sein Vater hierbei entscheiden wird..
Jetzt die spannende Frage: Was gilt hierfür als gerechtfertigter Ausgleich? Ich habe pro Forma einen Termin beim Anwalt gemacht (nächsten Freitag), der möchte natürlich gleich Geld sehen. Dies versuch ich in gewisser Hinsicht erst mal zu vermeiden, wenn aber weiterhin auf Stur gestellt wird, muss ich halt in den sauren Apfel beißen.
Die Terrasse würde ich hierbei außen vor lassen.. Pünktlich wäre sie aber auch mit den anderen Platten nicht fertig geworden, da diese nicht einmal bestellt wurden
Vielen Dank und ein schönes Wochenende