Hallo und erstmal alles Gute für das neue Jahr, vor allem gesundheitlich und auch für den Bau. Ich bin die leidgeprüfte Häuslebauerin, die 11ant in obigen Beitrag nannte. Mein Rat: auf keinen Fall eine Abnahme vornehmen (lassen). Stattdessen Mängelanzeige an den GU mit allen Dingen, von denen ihr meint, dass sie nicht in Ordnung sind. Vor der Abnahme braucht ihr nichts zu beweisen, da ist der GU in der Beweislast, dass das so in Ordnung ist. Nach der Abnahme dreht sich das Ganze um, dann müsst ihr beweisen, das es nicht in Ordnung ist. Das heißt, vor der Abnahme muss der GU einen Gutachter bestellen und diesen dann auch bezahlen, wenn Mängel festgestellt werden und das scheint mir in eurem Fall ziemlich sicher.
Wir hatten u.a. auch Probleme mit den Außenfensterbänken. Auszug aus unserem Gutachten: Außenfensterbänke: Unter den Natursteinfensterbänken fehlt die Abdichtung. An den Natursteinfensterbänken fehlen die oberseitigen Entwässerungsnuten zur kontrollierten Wasserabführung über die Vorderkante. Die Fensterbankausladung ist zu gering. Final muss der Abstand mind. 4 cm betragen. Notwendige Maßnahmen: Erneuerung der Fensterbänke und fachgerechter Einbau einschl. Abdichtung.
Sollte sich der GU weigern einen Gutachter zu bestellen, gebt ihm eine Frist mit der Information diesen selbst zu bestellen und dem GU dann die Kosten aufzuerlegen. Ich kann euch da den TÜV Nord aus Dessau empfehlen. Den Namen des Gutachters kann ich bei Interesse nennen, der war zwar vom GU bestellt, hat ihn aber auseinander genommen und Baumängel in Höhe von ca. 100.000 € festgestellt.