kbt09
Hmm, ich kenne mich ja nicht so sehr aus, aber, nach meinem Verständnis dürfen Garagen in den meisten Bundesländern entweder auf der Grundstücksgrenze stehen ODER sie halten 3 m Abstand zum Nachbargrundstück. Und ich meine Dachüberstände gehören dazu.
Wenn sie auf der Grenze stehen, dürfen sie wohl auch keine Fenster zum Nachbarn haben.
Häuser selber müssen 3 m Abstand minimum haben. Für Erker gibt es so einige Regeln, die aber recht komplex sind.
Das Problem mit deinem Entwurf ist halt ... es ist ein Entwurf, der für kein spezielles Grundstück gemacht wurde. - Oder?
Wenn sie auf der Grenze stehen, dürfen sie wohl auch keine Fenster zum Nachbarn haben.
Häuser selber müssen 3 m Abstand minimum haben. Für Erker gibt es so einige Regeln, die aber recht komplex sind.
Das Problem mit deinem Entwurf ist halt ... es ist ein Entwurf, der für kein spezielles Grundstück gemacht wurde. - Oder?
Das würde ich aus der Dachneigung nicht schließen.Dachneigung 20° bis 50°. Somit sollten Walmdach bzw. Zeltdach erlaubt sein.