Erst wenn der subunternehmer beauftragt wurde ist es zu spät. Also Vertrag mit GU ist kein Problem.
ja, Jahresarbeitszahl Nachweis ist am wichtigsten. Angebot soll aber dennoch vorliegen.
Bis jetzt ist hier noch kein Fall bekannt, wo das Angebot nachgefordert wurde, aber das bafa behält sich das nun mal vor. Also lieber ein Angebot mit entsprechendem darin haben...
das wo der heizi unterschreiben muss kommt nach Ausführung der Arbeiten. Das ist ein Formular und heißt Fachunternehmererklärung