DaSch17
Ebenfalls Variante A.Kann ich so, zumindest in meinem Fall über den Förderservice, nicht bestätigen.
Bei mir wurden die voraussichtlichen tatsächlichen Kosten beantragt.
Allerdings kann man wahrscheinlich beim Förderservice zwei Fallvarianten unterscheiden.
A. Beauftragung durch einen Heizungsfachbetrieb
Zwischenschaltung eines Fachbetriebs, welcher auch den Fördergeldservice beauftragt.
B. Direkte Beauftragung.
Zu B kann ich nichts sagen, da bei mir Variante A zutrifft.
Welche Variante jetzt bei dir @DaSch17 zugetroffen hat, weiß ich natürlich nicht.
Insofern es aber auch Var. A war, kann der Heizungsfachbetrieb ja dem Förderservice ein Angebot von 50.000 € genannt haben oder der Installateur gibt das immer so an.
Fände es nur eine interessante Herangehensweise, wenn der Förderservice von sich aus immer 50.000 € eintragen würde, da sie ja selbst kein Angebot an den Kunden dann im Nachhinein schreiben können, wenn es das BAFA eben doch anfordert.
Die Möglichkeit der Anforderung wird ja transparent kommuniziert.
So hat es mir unser HB eben am Telefon gesagt als ich ihn fragte, ob nun alle Kosten im Angebot (bspw. auch Außenfundament) enthalten sind, da die Förderung sich daran bemisst und nachträglich nicht erhöht wird. Vielleicht erhöht er ja auch noch die Angebotssumme für den BAfA-Antrag.