Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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DaSch17

DaSch17

Kann ich so, zumindest in meinem Fall über den Förderservice, nicht bestätigen.
Bei mir wurden die voraussichtlichen tatsächlichen Kosten beantragt.

Allerdings kann man wahrscheinlich beim Förderservice zwei Fallvarianten unterscheiden.

A. Beauftragung durch einen Heizungsfachbetrieb

Zwischenschaltung eines Fachbetriebs, welcher auch den Fördergeldservice beauftragt.

B. Direkte Beauftragung.

Zu B kann ich nichts sagen, da bei mir Variante A zutrifft.

Welche Variante jetzt bei dir @DaSch17 zugetroffen hat, weiß ich natürlich nicht.
Insofern es aber auch Var. A war, kann der Heizungsfachbetrieb ja dem Förderservice ein Angebot von 50.000 € genannt haben oder der Installateur gibt das immer so an.

Fände es nur eine interessante Herangehensweise, wenn der Förderservice von sich aus immer 50.000 € eintragen würde, da sie ja selbst kein Angebot an den Kunden dann im Nachhinein schreiben können, wenn es das BAFA eben doch anfordert.
Die Möglichkeit der Anforderung wird ja transparent kommuniziert.
Ebenfalls Variante A.

So hat es mir unser HB eben am Telefon gesagt als ich ihn fragte, ob nun alle Kosten im Angebot (bspw. auch Außenfundament) enthalten sind, da die Förderung sich daran bemisst und nachträglich nicht erhöht wird. Vielleicht erhöht er ja auch noch die Angebotssumme für den BAfA-Antrag.
 
E

erazorlll

Es wurde jetzt hier bereits viel diskutiert zu der Variante Beantragung KfW Kredit im nächsten Jahr.

Weiß jemand wie es sich anders herum verhält? Wir haben dieses Jahr einen KfW Kredit 153 für KfW55 beantragt und abgeschlossen. Jetzt verzögert sich leider aktuell die Baugenehmigung, daher auch noch kein Sanitärbetrieb ausgewählt. Kann ich nächstes Jahr noch die BAFA Förderung (oder unter dem neuen Namen) beantragen oder sollte ich das in dem Fall dieses Jahr noch machen?

//edit: ich glaube ich habe die Antwort gefunden, geht wohl nicht:

"Nein, mit einer Bestätigung zum Antrag (BZA), die aus dem Online-Prüftool der KfW in 2020 erstellt wurde, können Sie beim BAFA im Jahr 2021 keinen Antrag stellen. "
 
A

AllThumbs

Auszahlungsbescheid erhalten !
Die Heizungsanlage wurde angenommen, jedoch die ganze Smart Home Geschichte nicht.
Grund ist: Anhand des Merkblattes ist dies nicht förderfähig
Ich denke mal, das mein Bussystem (KNX) definitiv unter förderfähig fällt.

Einspruch mit jeglichen Begründungen und Beispielen, Anleitungen etc. wurde heute versandt.

bin gespannt
Oha, hier würde mich der Ausgang ja auch interessieren. Was hast du für die KNX Installation alles eingereicht? Komponenten selber beschafft und der Rest vom Elektriker? Alles Eigenleistung? Alles Fremdvergabe?
Hier bin ich nämlich auch noch unsicher wie die Rechnung vom Elektriker eigentlich aussehen muss. Gerade was Verkabelung angeht.
 
hausnrplus25

hausnrplus25

Eine Inanspruchnahme der BAFA - Förderung und des KFW - Programms sehe ich ab 01.01.2021 nicht mehr.
Ich gehe davon aus, dass der Staat jetzt diese versteckte Doppelförderung der BAFA und KFW abschaffen möchte. Dies war ja bisher auch nur über Umwege zu erreichen. Der Kredit der KFW durfte nicht für die Heizungstechnik verwendet werden.
Hallo liebe Mitleidende,
ich hoffe einfach, dass die BAfA sich bei diesen Versehen so hilfsbereit zeigt wie beispielsweise bei einer nachträglichen Änderung der Wärmepumpe.
Falls nicht und der BAfA Antrag ab 1.1.2021 nicht mehr änderbar oder neu erstellbar ist, dann muss ich wohl mit diesem Fehler leben. Ist zwar ärgerlich, wird aber nicht der letzte sein.
Nach dem Lesen dreier Threads und auch hier den 20 Seiten habe ich dennoch offene Fragen und bitte auch um Rat.
Wir haben den „alten/aktuellen“ KfW 153 Baustein bereits in unserer unterschriebenen Finanzierung integriert.

Im Werkvertrag steht eine BaFa-förderfähige Heizung X drin. Werkvertrag ist unterschrieben. „Beauftragung“ des Heizungsbauers durch GU mit Angabe des finalen Modells erfolgt aber erst nach der Bemusterung.

Wie funktioniert das jetzt mit dem „Modellwechsel“ oder sind wir jetzt mit Werkvertrag schon raus?

Wir sind nämlich tatsächlich noch hin- und hergerissen zwischen Split- und Monoblock Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Luft-Wasser-Wärmepumpe & Kontrollierte-Wohnraumlüftung bleiben wie im Werkvertrag, auch die Marke soll bleiben, es geht „nur“ um die Modellfrage Variante Split- oder Monoblock.
Im Vertrag steht also Heizung X und vielleicht nehmen wir aber Heizung Y.

1) Bafa Antrag mit Heizung X oder Heizung Y?
2) Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist mit WRG, gleiche Marke, „zusammen kompatibel“ aber KNX/BUS System haben wir nicht. Kontrollierte-Wohnraumlüftung dennoch förderfähig?
3) Muss das Angebot von der Firma sein, welches es am Ende ausführt (sprich der Hiezungsbauer welchen unser GU beauftragt) oder können wir uns unabhängig davon ein Angebot selbst einholen?

Danke für Antworten im Voraus :rolleyes: :D
 
Tolentino

Tolentino

1) Ja erstmal Antrag mit einer förderfähigen WP wenn kroch teuer egal welche, ansonsten die teurere
2) gleiche Marke reicht nicht, muss über eine gemeinsame Steuerung /Regelung laufen. Das unbedingt mit GU klären.
3) Angebot von GU. Rechnung später auch. Heizi muss dann später nach Ausführung Fachunternehmererklärung ausfüllen
 
hausnrplus25

hausnrplus25

1) Ja erstmal Antrag mit einer förderfähigen Wärmepumpe wenn kroch teuer egal welche, ansonsten die teurere
2) gleiche Marke reicht nicht, muss über eine gemeinsame Steuerung /Regelung laufen. Das unbedingt mit GU klären.
3) Angebot von GU. Rechnung später auch. Heizi muss dann später nach Ausführung Fachunternehmererklärung ausfüllen
Danke für die schnelle Reaktion. Wir werden direkt dem GU schreiben!
Sind Viessmann-Geräte welche gemeinsam über die Vitotronic 200 gesteuert werden.

Unterschriebener Werkvertrag doch kein Problem? Oder ergibt sich daher noch eine "Regel", ob Heizung X oder Y beantragt werden muss?
 
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