@11ant
dein Beitrag ließt sich ziemlich negativ aber vielleicht deute ich das auch falsch.
Ich habe gefragt, sie möchte nicht ins Grundbuch und in den Kredit und möchte auch keine Anteile am Haus haben. Sie würde es zwar mir zur Liebe machen wenn ich das wollen würde aber sonst würde sie das nicht machen.
Wir müssen einen Ehevertrag machen wenn wir gemeinsam veranlagt werden wollen?
Kann man das nicht auch ohne Ehevertrag?
Oder meinst du das im Ehevertrag steht wie dieses gemeinsame Veranlagung genau aus schaut wenn ein Kind da sein sollte und man sich auf Steuerklasse 3/5 aufteilt ?
Mit Kind würde ich übrigens keine getrennten Konten mehr machen das macht ja dann wenig Sinn wenn Frau nicht mehr voll arbeiten gehen kann
Den letzten Teil deines Beitrages versteh ich überhaupt nicht, einige lassen sich den Zugewinn doch per Ehevertrag ausschließen, das würde meine baldige Frau übrigens auch unterschreiben, aber das interessiert mich nicht. Dachte eigentlich das wäre positiv, aber du stellst das irgendwie negativ dar.
@hampshire
Kann man den Versorgungsausgleich überhaupt per Ehevertrag aushebeln? Hab irgendwann mal gehört das dies nicht geht?
Gütertrennung kann man drüber nachdenken aber ob man sich wirklich später über ein Fernseher oder Bett streitet wenn es denn mal zur Scheidung kommen sollte, ich weiß nicht so recht.
Wie kann denn ein Ehevertrag zB meine baldige Frau vor Insolvenz schützen?
Ich bin ja einen Ehevertrag nicht abgeneigt aber nur wenn dort Dinge geregelt werden die meine Frau vor was auch immer schützen.