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Benutzer200
- Notar ==> ja, aber nur beim Kauf. Die Notarkosten des Verkaufs (= Euer Kauf) tragt nämlich Ihr und nicht die Bekannte.Wir haben nun bereits recherchiert und folgende Punkte sind wohl als zusätzliche Kosten (für die Verkäuferin, zusätzlich zur alten Kaufsumme) beim Verkauf an uns vom Gewinn abziehbar:
- Notar (ursprüngliche Kosten für Kauf und für Verkauf?)
- Grunderwerbsteuer
- Grundbucheintrag
- Sachverständige (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden)
- Wertgutachten (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden - zählen hier auch Bodengutachten dazu?)
- Grunderwerbsteuer nebst Grundbuchkosten ==> ja
- Sachverständige / Gutachten ==> ja
Sollten in den ersten drei Jahren nach Erwerb noch Reparatur-/Modernisierungskosten für die alte Hütte angefallen sein, so kann man diese auch ansetzen. Ebenfalls Werbungskosten wie Inserate für den Verkauf.
Vermessung und Teilung sind ebenfalls anrechenbare Kosten.
Ob die Abrisskosten berücksichtigt werden können (diese fallen ja erst jetzt an), kann ich nicht sagen. Ich würde eher den Kaufpreis um diese Kosten mindern.
P.S. Die AfA über die Jahre nicht vergessen. Diese erhöht den Gewinn.