Bau des PKW-Stellplatzes

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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C

cschiko

Hast du denn mal mit ihm gesprochen, warum ihr jetzt eben aufschüttet etc.? Also das es einzig doch darum geht sein Grundstück zu schützen (vor eurem Regenwasser).

Ansonsten bleibt dir nur dies a) selbst beim zuständigen Amt zu klären ob es erlaubt ist oder b) darauf zu warten, was der Nachbar nun genau macht und was dann ggf. das Amt eben zu der Sache sagt.
 
A

Altai

Das klingt für mich nach einem typischen Fall von jemandem, dem der Vorbesitzer ihrer Ansicht nach mal ein mündliches Vorkaufsrecht gegeben hat, und dem am liebsten gewesen wäre, seine Kinder hätten da gebaut und er hätte dann den Schwiegerkindern auf den Zeiger gehen können.
Das war mal ein Garten, das Land hat der Stadt gehört. Die hat es dann wohl versteigert.
Es ist sicher ein etwas schwieriger Zeitgenosse, vermutlich langweilt er sich im Ruhestand und sucht Betätigung.
 
A

Altai

Hast du denn mal mit ihm gesprochen, warum ihr jetzt eben aufschüttet etc.? Also das es einzig doch darum geht sein Grundstück zu schützen (vor eurem Regenwasser).
Ja, vor längerer Zeit, als die Stellplätze das erste Mal besprochen wurden. Er hat gemeint, es wäre Quatsch und es stört ihn nicht, wenn das Wasser auf sein Grundstück läuft. Damals erklärte er sich dann am Ende einverstanden. Hat er wohl vergessen...

Tatsächlich habe ich ihn jetzt nicht vorgewarnt, dass es konkret wird - nach der Aktion mit dem Telefonmast hatten wir wenig Lust dazu...
 
Z

Zaba12

Ich sage es Mal so... Sitze es doch einfach aus . Irgendwann kurz-/mittelfristig ist er nicht mehr geschäftsfähig oder nicht mehr da!

Statistische gesehen hat er seine Zeit schon hinter sich!
 
A

Altai

Ich sage es Mal so... Sitze es doch einfach aus . Irgendwann kurz-/mittelfristig ist er nicht mehr geschäftsfähig oder nicht mehr da!

Statistische gesehen hat er seine Zeit schon hinter sich!
Nun, im Prinzip korrekt, deswegen versuche ich, gelassen zu bleiben.

Was mein aktuelles Problem betrifft:
Anscheinend will er ja den Rückbau meines Stellplatzes erreichen. Sollte seine Aktivität zu dieser Konsequenz führen, hätte ich tatsächlich eine Menge Geld versenkt. Und müsste noch weiteres aufbringen für den Rückbau. Das wäre halt der worst case, der mich im Moment auch ordentlich schmerzen würde.

Ich gehe jedoch davon aus, dass der Stellplatz, so er tatsächlich nicht verfahrensfrei ist und die Errichtung von der vorliegenden Baugenehmigung auch nicht abgedeckt wird, an sich doch genehmigungsfähig wäre. D.h. ggf müsste ich die Baugenehmigung noch einholen.
 
Z

Zaba12

Ich gehe jedoch davon aus, dass der Stellplatz, so er tatsächlich nicht verfahrensfrei ist und die Errichtung von der vorliegenden Baugenehmigung auch nicht abgedeckt wird, an sich doch genehmigungsfähig wäre. D.h. ggf müsste ich die Baugenehmigung noch einholen.
Genauso werde ich bei meiner Terrassenüberdachung vorgehen, erlaubt sind laut LaBo 3m Tiefe.
Da 3m Scheiße aussehen und mir keine Funktion bieten werden ich 4,5m hinstellen lassen.
Meine Nachbarn sind alle kulant, habe ich nur das Bauamt an der Backe, wenn die nachmessen kommen oder irgendjemand eine Terrassenüberdachung über 3m genehmigen will, es nicht geht und auf mich verweist.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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