A
Altai
Vielen Dank für die fundierte Auskunft!
Im Prinzip entspricht deine Erklärung jetzt auch genau meiner Befürchtung (die sich eben leider jetzt erst nach der Aktivität des Nachbarn entwickelt hat), dass am Ende nicht ausgeführte Details eben auch nicht genehmigt sind. Dass die notwendige Aufschüttung doch sehr dicht an oder vielleicht sogar über der verfahrensfreien Grenze ist, kam ja nun heraus.
Ich werde jetzt erst mal abwarten, ob es eine Reaktion seitens des Bauamtes gibt. Ich hatte Kontakt mit dem Amt, damals ging es um eine nicht genehmigte Bodenplatte für einen Anbau. Die Kommunikation wirkte vernünftig, damals hieß es, entweder Rückbau oder nachträglich genehmigen lassen. Es saßen aber keine Erbsenzähler am anderen Ende der Leitung, war mein Eindruck. Fenster oder die Haustür an anderer Stelle als in den eingereichten Unterlagen interessierten z.B. explizit nicht.
Also, noch zur Erläuterung: ich habe das Haus im Rohbau gekauft, d.h. Baugenehmigung etc gingen nicht durch meine Hände. Mit dem damaligen Entwurfsverfasser hatte ich tatsächlich nie zu tun. In den mir vorliegenden Unterlagen (konkret, der Baugenehmigung) gibt es keine vorherige Vermessung der Originalhöhen, lediglich ist ein Höhenunterschied zwischen Straße und Oberkante Fertigfußboden von 0,55m (plus) angegeben.Genau das ist jetzt dein Problem. Die Bauvorlagen sind zu schwammig. Ich vermute, dein Entwurfsverfasser hat die Stellplätze ohne Höhenangaben in Lageplan und / oder EG-Grundriss eingetragen. Damit sind sie dort zwar genehmigt, wenn aber keine Höhenveränderungen dargestellt sind (sind die Straßenhöhen überhaupt angegeben?), so können sie auch nicht als genehmigt angesehen werden. Die Baugenehmigung deckt nur das, was auch beantragt wurde, zuzüglich eventueller Grüneintragungen vom Amt.
Im Prinzip entspricht deine Erklärung jetzt auch genau meiner Befürchtung (die sich eben leider jetzt erst nach der Aktivität des Nachbarn entwickelt hat), dass am Ende nicht ausgeführte Details eben auch nicht genehmigt sind. Dass die notwendige Aufschüttung doch sehr dicht an oder vielleicht sogar über der verfahrensfreien Grenze ist, kam ja nun heraus.
Ich werde jetzt erst mal abwarten, ob es eine Reaktion seitens des Bauamtes gibt. Ich hatte Kontakt mit dem Amt, damals ging es um eine nicht genehmigte Bodenplatte für einen Anbau. Die Kommunikation wirkte vernünftig, damals hieß es, entweder Rückbau oder nachträglich genehmigen lassen. Es saßen aber keine Erbsenzähler am anderen Ende der Leitung, war mein Eindruck. Fenster oder die Haustür an anderer Stelle als in den eingereichten Unterlagen interessierten z.B. explizit nicht.