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Acof1978
Hierzu fällt mir ein Buch ein: "Niveau ist keine Handcreme"Tja, MMM. Weltniwau statt Westniwau ;-)
Hierzu fällt mir ein Buch ein: "Niveau ist keine Handcreme"Tja, MMM. Weltniwau statt Westniwau ;-)
Ja du musst dafür ein Gewerbe anmelden. Hierbei verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung. Damit kannst du dir die gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstatten lassen. Die Einnahmen hieraus musst du dann allerdings auch der Umsatzsteuer unterwerfen. Da es sich dann bei der Photovoltaikanlage um das Betriebsvermögen handelt musst du den Eigenverbrauch ebenfalls als Betriebseinnahme versteuern (Nutzungsentnahme).Die MWSt. zurück? Wo steht das? Ich komme aus Brandenburg, Förderungen hier gibt es nichts mehr :-(
Habe jetzt nachgelesen. Man muss sich Umsatzsteuerpflichtig melden also ein Gewerbe anmelden? Oder wie verstehe ich das?
Ja du musst dafür ein Gewerbe anmelden. Hierbei verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung. Damit kannst du dir die gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt erstatten lassen. Die Einnahmen hieraus musst du dann allerdings auch der Umsatzsteuer unterwerfen. Da es sich dann bei der Photovoltaikanlage um das Betriebsvermögen handelt musst du den Eigenverbrauch ebenfalls als Betriebseinnahme versteuern (Nutzungsentnahme).
In dem Fall gelten dann auch die entsprechenden Abgabefristen für Pflichtveranlager.
Das weiss ich leider nicht, deswegen auch die Frage.Es wird schon einen Grund haben weshalb sich fast jeder die Umsatzsteuer erstatten lässt ;). Du hast ja auch Betriebsausgaben die du geltend machen kannst. Den Eigenverbrauch kann man Pauschal mit 20 Cent angeben.
Wäre es langfristig für Privatpersonen ein Verlustgeschäft hätte sich das schon längst rumgesprochen und es würde kaum noch einer als Gewerbe anmelden.