Bauantrag wegen Parkplätzen nicht genehmigt. Was kann passieren?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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alterego134

Ihr habt da nie angerufen und euch nach dem Stand erkundigt? Nachgehakt und nochmal nachgehakt? Schriftlich und mündlich? Mit Fristsetzung etc? Liest sich ja so als ob nie eine Frist in Gang gesetzt wurde...

Behörden sind im Moment (schon immer?) überlastet ohne Ende. Da bekommt der Antwort der laut schreit. Ausnahmen bestätigen die Regel...
 
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NDDTs01

Naja, das haben wir die 6 Monate davor gemacht und nichts erreicht.

Wir sind (wie ja in den vorhergehenden Posts beschrieben) davon ausgegangen, das wir nach 3 Monaten eine Genehmigung haben. Ob das jetzt wirklich der Fall ist werden wir sehen.
 
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Fuchsbau35

Kann es sein, dass der Antrag in FB gestellt wurde? Da geht es wohl generell nicht schnell. Corona hat die noch mehr ausgebremst. Unser Bauträger musste bei mehreren Projekten 9 Monate und mehr warten letztes Jahr. Unser Baubeginn war für Sommer 21 geplant. Start war dann Januar 22. Für unseren neuen Wohnort samt Bezirk gibt es nur eine Sachbearbeiterin. Da hilft nur dran bleiben!
 
11ant

11ant

Damit hätten wir eigentlich eine fiktive Baugenehmigung?
Ein Satz über den ich noch stolpere ist in einem Brief vom 13.4.2021: "... [dann], erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die gesetzliche Frist ..." [...] Diese Bestätigung haben wir nicht bekommen. Wir haben überhaupt keine Schreiben mehr bekommen seit Dezember. Mein Bau-Ing. wird am Donnerstag da anrufen.
Ich würde die da jetzt nicht wecken, halte den Fristbeginn nach deren Auffassung aber für Wunschdenken. Der Gesetzgeber und niemand sonst sagt, wann die Genehmigungsfiktion gilt. Nämlich m.W. wenn der Antrag vollständig vorliegt (das müßt Ihr beweisen können, wann das der Fall war). Für ein Zeitschinden mit "Nachfragen rein zur Fristunterbrechung" hat die Behörde nicht nach Belieben Zeit - dafür gibt es die Regelung der Genehmigungsfiktion ja. Was hier genau das "dann" im zitierten Brief aus dem April vergangenen Jahres war, fehlt uns hier leider.
 
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NDDTs01

Kann es sein, dass der Antrag in FB gestellt wurde? Da geht es wohl generell nicht schnell. Corona hat die noch mehr ausgebremst. Unser Bauträger musste bei mehreren Projekten 9 Monate und mehr warten letztes Jahr. Unser Baubeginn war für Sommer 21 geplant. Start war dann Januar 22. Für unseren neuen Wohnort samt Bezirk gibt es nur eine Sachbearbeiterin. Da hilft nur dran bleiben!
Es kann sein, das unser Kreisbauamt da sitzt. Wir bauen in Petterweil. Direkt an der Stadtgrenze zu Frankfurt.

Ich würde die da jetzt nicht wecken, halte den Fristbeginn nach deren Auffassung aber für Wunschdenken. Der Gesetzgeber und niemand sonst sagt, wann die Genehmigungsfiktion gilt. Nämlich m.W. wenn der Antrag vollständig vorliegt (das müßt Ihr beweisen können, wann das der Fall war). Für ein Zeitschinden mit "Nachfragen rein zur Fristunterbrechung" hat die Behörde nicht nach Belieben Zeit - dafür gibt es die Regelung der Genehmigungsfiktion ja.
Das denke ich auch. Die Frist ist ja jetzt erstmal abgelaufen. Mal gucken was sie sagen. Im Zweifel überlegen wir uns dann wie wir reagieren. Ich poste hier dann ein Update.

Was hier genau das "dann" im zitierten Brief aus dem April vergangenen Jahres war, fehlt uns hier leider.
Wenn die Regeln des vereinfachten genehmigungsverfahren gelten dann....
Das vereinfachten Genehmigungsverfahren bei uns.

Das "dann" steht nicht im Brief, sondern habe ich zur einfacheren Lesbarkeit eingefügt. Das ist nur die Eingangsbestätigung für unsere erste Einreichung.
 
11ant

11ant

Das "dann" steht nicht im Brief, sondern habe ich zur einfacheren Lesbarkeit eingefügt. Das ist nur die Eingangsbestätigung für unsere erste Einreichung.
Und wenn Ihr Eingangsbestätigungen für alle einzureichenden Unterlagen habt, ist klar, daß alles vollständig ist. Da würde ich die letzte Eingangsbestätigung als Fristbeginn sehen. Wenn die "Gegenseite" in der Frist zwischen da und dem Eintritt der Genehmigungsfiktion keine Fristunterbrechung bewirkt hat, sollte die Frist entsprechend erfolgreich abgelaufen sein.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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