Aber einer unserer Parkplätze ist 50cm zu nah an der Grundstücksgrenze deshalb sei unser Antrag unvollständig und nicht in Fiktion.
Die Genehmigungsfiktion hat nicht allein die Funktion, das bange Warten zu beenden, sondern ersetzt den Rechtsakt einer förmlich erklärten Genehmigung vollständig. "Rechtsmittel" wie eine Anfechtung wegen Irrtums sind nicht vorgesehen. Der gesetzliche Fiktionseintritt beendet jegliche Frist der Behörde für Einreden der Unvollständigkeit, Fehlerhaftigkeit oder dergleichen. Gegen eine rechtsfehlerhafte (auch fiktive) Genehmigung könnte ein Nachbar aufbegehren, nicht jedoch die säumige Behörde selbst. Das sind ja bilderbuchmäßige Scherzkekse.
Sie hätte zwar knapp 4 Monate nicht geantwortet und alle Projekte absichtlich in Fiktion laufen lassen weil ihnen die Manpower gefehlt hat.
Sorge dafür, daß dieses Geständnis dem Verwaltungsgericht bekannt wird. An diese Steilvorlage für eine schallende Ohrfeige wird man sich an der Verwaltungsfachschule Eures Landes noch in Jahrzehnten erinnern. Das Eigentor ist im Grunde schon im Kasten, Euer Anwalt kann Golf spielen gehen :)