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NDDTs01
Ja, so sehen wir das auch.Und wenn Ihr Eingangsbestätigungen für alle einzureichenden Unterlagen habt, ist klar, daß alles vollständig ist. Da würde ich die letzte Eingangsbestätigung als Fristbeginn sehen. Wenn die "Gegenseite" in der Frist zwischen da und dem Eintritt der Genehmigungsfiktion keine Fristunterbrechung bewirkt hat, sollte die Frist entsprechend erfolgreich abgelaufen sein.
Das letzte Mal das wir eingereicht haben wurde nicht bestätigt, aber wir haben einen Rückschein dafür.
Und wenn sie es nicht bekommen hätten, hätten Sie mittlerweile eine Ablehnung schicken müssen.