Lassemann
Hallo zusammen,
wir haben Mitte Juni ein Grundstück in Hamburg (mit aufschiebenden Bedingungen) gekauft. Der Kaufvertrag wird rechtlich wirksam, wenn 1. der Bauvorbescheid positiv ausfällt (im September erfolgt) und 2. der Bauantrag genehmigt ist. Den Bauantrag (vereinfachtes genehmigungsverfahren) haben wir am 10.11.14 eingereicht. Nun haben wir heute über unser Ingenieur-Planungsbüro erfahren, dass der Bauantrag mangels Bearbeitungskapazitäten "zurückgestellt" worden sei. Gem. unserem Planungsbüro hätte das Amt das Recht dazu. Durch die Zurückstellung könnte es im schlechtesten Fall bedeuten, dass die Bearbeitungsfrist längstens 12 Monate sein darf (viel zu lang für uns). Wir sind etwas geschockt.
Kennt sich jemand mit Hamburger Baurecht aus? Kann das stimmen?
Danke und viele Grüße
wir haben Mitte Juni ein Grundstück in Hamburg (mit aufschiebenden Bedingungen) gekauft. Der Kaufvertrag wird rechtlich wirksam, wenn 1. der Bauvorbescheid positiv ausfällt (im September erfolgt) und 2. der Bauantrag genehmigt ist. Den Bauantrag (vereinfachtes genehmigungsverfahren) haben wir am 10.11.14 eingereicht. Nun haben wir heute über unser Ingenieur-Planungsbüro erfahren, dass der Bauantrag mangels Bearbeitungskapazitäten "zurückgestellt" worden sei. Gem. unserem Planungsbüro hätte das Amt das Recht dazu. Durch die Zurückstellung könnte es im schlechtesten Fall bedeuten, dass die Bearbeitungsfrist längstens 12 Monate sein darf (viel zu lang für uns). Wir sind etwas geschockt.
Kennt sich jemand mit Hamburger Baurecht aus? Kann das stimmen?
Danke und viele Grüße