Bauanzeige wer hat Erfahrung damit

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Thomas911

Thomas911

Hallo in die Runde,

vor guten 1,5 Monaten hatten wir unseren Antrag auf Baugenehmigung nach einem vereinfachten Verfahren gestellt. ( da eine Neubausiedlung). Leider hat unsere Architektin extrem schlechte Arbeit geleistet und wir haben vom Bauamt eine Nachforderung etlicher Fehlererhalten. Wieder Hin-und Her mit der Architektin, wir sind raus aus dem vereinfachten Verfahren und nun stellt sich heraus, dass wir auch eine Sondergenehmigung bei der Gemeinde brauchen, da ein Fenster in eine falsche Himmelsrichtung positioniert ist und nicht Bebauungsplan konform ist. Das hätte man vermeiden können indem man das Fenster auf eine andere Wand versetzt. Von der Architektin wurden wir 0.0 dazu beraten. Diese Sondergenehmigung dauert jetzt weitere 2 Monate.

Nun hat uns ein Mitarbeiter des Bauamtes auf eine Option der Bauanzeige hingewiesen. Er meint, da muss aber alles 100% korrekt sein, damit sie durchgeht und wir nach 4 Wochen bauen können.
So schlampig wie unsere Architektin gearbeitet hat, trauen wir es ihr nicht mal zu, eine Bauanzeige vorzubereiten. Die Verzögerung von noch 2 Monaten ist für uns aber auch eine Katastrophale Situation. Wir ersuchen ein Gespräch mit der Baufirma und wollen darauf bestehen, dass sie die Kosten für die Bauanzeige übernehmen, sollten wir uns dazu final entscheiden.

Hat jemand Erfahrung mit der Bauanzeige oder eben einen Rat wie in dieser Situation am besten zu handeln ist?

Danke und einen schönen Tag
 
kati1337

kati1337

Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber die "Bauanzeige" ist doch genau das "vereinfachte Verfahren" von dem du eingangs sprichst.
Ich nehme an wenn die Fehler behoben sind könnt ihr nochmal eine Bauanzeige stellen mit korrekten Plänen und die sollte dann durchgehen.
Könnt ihr vielleicht beim Bauunternehmen darum bitten, dass eine kompetentere Architekt(in) das Ganze übernimmt?

Im Zweifel auch selber noch mal schlau machen was im Bebauungsplan steht und versuchen selbst die Pläne zu kontrollieren so gut ihr könnt. Fensterausrichtung zB hätte man selbst sehen können.
 
Thomas911

Thomas911

Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber die "Bauanzeige" ist doch genau das "vereinfachte Verfahren" von dem du eingangs sprichst.
Ich nehme an wenn die Fehler behoben sind könnt ihr nochmal eine Bauanzeige stellen mit korrekten Plänen und die sollte dann durchgehen.
Könnt ihr vielleicht beim Bauunternehmen darum bitten, dass eine kompetentere Architekt(in) das Ganze übernimmt?

Im Zweifel auch selber noch mal schlau machen was im Bebauungsplan steht und versuchen selbst die Pläne zu kontrollieren so gut ihr könnt. Fensterausrichtung zB hätte man selbst sehen können.
Nein das sind zwei unterschiedliche Verfahren.
Das mit dem Selbst - Kontrollieren – da gebe ich dir natürlich recht.
 
N

nordanney

Bei der Bauanzeige braucht es aber einen Plan, der zu 100% den Vorgaben des B-Plans entspricht. Das ist doch bei Dir nicht der Fall, oder? Oder plant Ihr um, so dass Ihr keinerlei Abweichungen mehr habt (Stichwort Fenster).
Ist am Ende Dein Risiko, dass ggf. ein Baustopp oder schlimmere Dinge auf Euch zukommen, wenn nicht korrekt geplant wurde.
 
kati1337

kati1337

Nein das sind zwei unterschiedliche Verfahren.
Bist du da sicher?
Ich habe eben noch mal unsere Unterlagen durchgesehen, wir haben einen Bebauungsplan und sind in NDS, unser Bauunternehmen hat konform zum Bebauungsplan geplant und nach der Bauanzeige hatten wir in 2 Wochen das "go" um mit dem Bau zu beginnen. Ich erinnere mich dunkel, dass da auch irgendwo "vereinfachtes Verfahren"dabei stand, daher dachte ich das sei das gleiche. Bin mir aber nicht sicher.
 
Thomas911

Thomas911

Bei der Bauanzeige braucht es aber einen Plan, der zu 100% den Vorgaben des B-Plans entspricht. Das ist doch bei Dir nicht der Fall, oder? Oder plant Ihr um, so dass Ihr keinerlei Abweichungen mehr habt (Stichwort Fenster).
Ist am Ende Dein Risiko, dass ggf. ein Baustopp oder schlimmere Dinge auf Euch zukommen, wenn nicht korrekt geplant wurde.
Ja genau, das ist unser Gedanke jetzt – das Fenster auf eine andere Wand zu bringen. Dann soll der Punkt 6.3 somit eingehalten werden.Das haben wir mit dem Bauamt geklärt. Alle anderen Punkte haben wir bereits angepasst, da ging es wirklich um die Kleinfehler. Umso ärgerlicher ist das Ganze da es sich wirklich um keine krasse Abweichungen handelt
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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