Z
zizzi
Hallo zusammen,
Eckdaten zu meiner Frage:
In unseren Vertrag (ende November 2017) steht: „Der Baubeginn wurde für Ende März Anfang April angestrebt“, „Die Bauzeit wird mit 8 Monate befristet“.
In Auftragsbestätigung Steht:
Seit 7. Mai 2018 ist Baugenehmigung vorhanden. Also nicht ende Januar, dass wir Ende März Anfang April mit den Bauarbeiten anfangen können.
Wir haben Finanzierung von NBank und Allianz bekommen.
NBank hat uns geschrieben: „den Bewilligungsbescheid xxx werden wir aufrechthalten, wenn mit den Bauarbeiten bis zum 01.08.2018 begonnen wird.“ „Weiterer Fristverlängerung nicht mehr möglich“ (verlängert bis Anfang August)
Wir wollen selbstverständlich mit Bauarbeiten so schnell wie möglich anfangen und das Haus fertigstellen, jetzt kommt den Frist von NBank dazu also wir müssen bis Ende Juli anfangen.
Der Bauunternehmer gibt uns keine konkrete Planung, auch der Baubeginn wurde nicht mal schriftlich festgelegt. Der Chef hat uns nur am Telefon gesagt: die Planung ist abhängig mit Subunternehmern, die müssen anfangen können, die sind nicht erreichbar, dieses Jahr Wetter war nicht gut, dieses Jahr für uns war nicht gut … machen Sie keine Sorge, bis dahin (01.08.2018) können wir anfangen.
Diese Unternehmer war für uns Interessant da
1. Preislich günstig
2. Wir haben von der Firma die fertiggestellte und veröffentlichte Häuser besichtigt. Den Bauherren waren immer sehr zufrieden von reibungslose Bauarbeiten und die Bauzeit. (angeblich wurde nur wenige Häuser gut und schnell gebaut, um damit Werbung zu machen)
Was wurdet ihr an unsere Stelle machen?
Vielen Dank im Voraus
Eckdaten zu meiner Frage:
In unseren Vertrag (ende November 2017) steht: „Der Baubeginn wurde für Ende März Anfang April angestrebt“, „Die Bauzeit wird mit 8 Monate befristet“.
In Auftragsbestätigung Steht:
Seit 7. Mai 2018 ist Baugenehmigung vorhanden. Also nicht ende Januar, dass wir Ende März Anfang April mit den Bauarbeiten anfangen können.
Wir haben Finanzierung von NBank und Allianz bekommen.
NBank hat uns geschrieben: „den Bewilligungsbescheid xxx werden wir aufrechthalten, wenn mit den Bauarbeiten bis zum 01.08.2018 begonnen wird.“ „Weiterer Fristverlängerung nicht mehr möglich“ (verlängert bis Anfang August)
Wir wollen selbstverständlich mit Bauarbeiten so schnell wie möglich anfangen und das Haus fertigstellen, jetzt kommt den Frist von NBank dazu also wir müssen bis Ende Juli anfangen.
Der Bauunternehmer gibt uns keine konkrete Planung, auch der Baubeginn wurde nicht mal schriftlich festgelegt. Der Chef hat uns nur am Telefon gesagt: die Planung ist abhängig mit Subunternehmern, die müssen anfangen können, die sind nicht erreichbar, dieses Jahr Wetter war nicht gut, dieses Jahr für uns war nicht gut … machen Sie keine Sorge, bis dahin (01.08.2018) können wir anfangen.
Diese Unternehmer war für uns Interessant da
1. Preislich günstig
2. Wir haben von der Firma die fertiggestellte und veröffentlichte Häuser besichtigt. Den Bauherren waren immer sehr zufrieden von reibungslose Bauarbeiten und die Bauzeit. (angeblich wurde nur wenige Häuser gut und schnell gebaut, um damit Werbung zu machen)
Was wurdet ihr an unsere Stelle machen?
Vielen Dank im Voraus