Bauen auf Grundstück im Familienbesitz - Grünfläche mit Bodendenkmal

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Q

qwertz123

Hallo zusammen,

ich möchte in den nächsten Jahren, gerne den Traum von Eigenheim mit meiner Partnerin verwirklichen.

Jetzt habe ich eine Frage an die Community bevor wir uns den Bürokratiekampf mit der Gemeinde antun.
Wie interpretiert ihr folgendes Szenario

Ca 8000m² Grundstück ausgewiesen als Grünland ca 60 Meter ab Grundstück beginn wird der Boden leicht bis mittelstark sumpfig
Im Bebauungsplan ist dieser Bereich als Bodendenkmal ausgewiesen das BD Siegel geht in den ausgewiesenen Grünflächenbereich rein.

Bis vor 7 Jahren war das Grundstück noch als Naturschutzgebiet gekennzeichnet da dort ein seltener Frosch geleicht hat dieser ist dort seit 15 Jahren nicht mehr gefunden worden daraufhin erfolgte die Anpassung auf Grünfläche.
Seit dieser Anpassung mähen wir das Grundstück regelmäßig dies war eine Empfehlung des damaligen Bauvorstandes in der Gemeinde damit das Grundstück nicht verwildert.

Der Plan ist von der Gesamtfläche ein ca 1000qm² Grundstück zu nehmen und eine Stadtvilla ca 140 qm² zu errichten, zudem wollen wir einen Container im hinteren Teil aufstellen ( Frau selbständige Psychologen Homeoffice )

Zusätzliche Infos : auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen Häuser, 1 neues Haus ist in unmittelbarer nähe 2022 fertiggestellt worden auf der Seite wo wir bauen wollen ist in 50 Meter Entfernung ein Haus vor 10 Jahren gebaut worden.

Alle Bauprojekte innerhalb der Gemeinde sind immer schnell ausverkauft

Habt ihr Erfahrungswerte wie lange so ein Kampf mit der Gemeinde dauern kann ? Kann ich mich irgendwie darauf vorbereiten gibt es Argumentation oder Paragraphen welche mir und meiner Familie für zukünftige Bauprojekte dort helfen können ?

Im Anhang ist einmal eingezeichnet in blau der Flächennutzungsplan der Gemeinde und ein Screenshot aus Google maps

Screenshot_20240905_134515_Samsung Notes.jpg
 

Anhänge

N

nordanney

Ich verstehe es also richtig, dass es KEIN Bauland ist - also Außenbereich. Oder doch, weil es einen Bebauungsplan gibt?

Falls ersteres: 3-5 Jahre bis hin zu gar nicht bauen
Falls zweiteres: 3-6 Monate, bis die Baugenehmigung vorliegt
 
Q

qwertz123

Hallo, laut Flächennutzungsplan ist diese grunfläche als Paragraph 5 Abs 2 Nr 5 Baugesetzbuch ausgeschilder innerhalb eines Ortsteils

Was uns sauer aufstößt ist das BD Zeichen im Flächennutzungsplan

Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist angefordert in der gemeine liegt mir jedoch noch nicht vor und ist auch nicht online ausgeschrieben
 
N

nordanney

Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist angefordert in der gemeine liegt mir jedoch noch nicht vor und ist auch nicht online ausgeschrieben
Es wäre auch ein Wunder, wenn es den für so ein Gebiet geben würde...
Hallo, laut Flächennutzungsplan ist diese grunfläche als Paragraph 5 Abs 2 Nr 5 Baugesetzbuch ausgeschilder innerhalb eines Ortsteils

Was uns sauer aufstößt ist das BD Zeichen im Flächennutzungsplan
Geh mal davon aus, dass dann Antwort 1 von mir das ist, was am Ende dabei rauskommt. Wobei ich darauf tippe, dass Ihr nie eine Baugenehmigung bekommen werdet.
 
11ant

11ant

Im Bebauungsplan ist dieser Bereich als Bodendenkmal ausgewiesen das BD Siegel geht in den ausgewiesenen Grünflächenbereich rein.
Dann zeige den doch mal.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist angefordert in der gemeine liegt mir jedoch noch nicht vor und ist auch nicht online ausgeschrieben
Jetzt verwirrst Du mich. Im Bebauungsplan steht schon etwas drin, aber andererseits gibt es ihn nicht ?

Da gehen vermutlich irgendwelche begrifflichen Unschärfen mit Dir durch. Ich sehe das gezeigte Areal nicht für fünf Pfennig als Kandidaten für eine Bebauungsplanaufstellung, und im übrigen auch vermutlich als Außenbereich. Eine Psychologin hat nichts mit Forst-, Land- oder Viehwirtschaft zu tun. Selbst wenn die Patienten Jäger sind, sehe ich Euch dort nicht siedeln. Ein Bodendenkmal meint übrigens Römerbäder, Hünengräber oder dergleichen, deren Spuren dort auch verbleiben sollen.
 
S

Schorsch_baut

Bodendenkmal kann bedeuten, dass es auf der Denkmalliste steht und dann ist es 100 % nicht bebaubar. Es kann aber auch bedeuten, dass bei Bauwunsch der Bereich auf Funde nur überprüft werden muss, bevor eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 16.09.2024
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