Dann zeige den doch mal.
Jetzt verwirrst Du mich. Im Bebauungsplan steht schon etwas drin, aber andererseits gibt es ihn nicht ?
Da gehen vermutlich irgendwelche begrifflichen Unschärfen mit Dir durch. Ich sehe das gezeigte Areal nicht für fünf Pfennig als Kandidaten für eine Bebauungsplanaufstellung, und im übrigen auch vermutlich als Außenbereich. Eine Psychologin hat nichts mit Forst-, Land- oder Viehwirtschaft zu tun. Selbst wenn die Patienten Jäger sind, sehe ich Euch dort nicht siedeln. Ein Bodendenkmal meint übrigens Römerbäder, Hünengräber oder dergleichen, deren Spuren dort auch verbleiben sollen.
Wir hätten gedacht es ist ein Bodendenkmal da das Grundstück hintenraus immer sumpfiger wird. Da wird wohl nur eine Anfrage bei der Gemeinde ein Ergebnis bringen was da genau sein soll.Es gibt in mehren Bundesländern Listen der Bodendenkmäler / Bodendenkmale online. Von reinen Verdachtsfällen gehe ich eher nicht aus, daß solche als "BD" in Karten eingetragen wären. Grundsätzliche Hinweise auf römische oder keltische Siedlungen sind selten unbekannt.
Nein, ein Bodendenkmal ist nicht der Sumpf, sondern ein Bereich, in dem unterirdische, für die Archäologie relevante Funde erwartet werden oder bekannt sind. Eine Unterschutzstellung als Denkmal ist noch einmal ein anderer Verwaltungsakt. Als Bodendenkmalflächen werden auch als Funderwartungsflächen ausgewiesen. Es ist quasi eine Reviermarkierung der Denkmalbehörden. Unsere Kirchengemeinde hatte das Problem mit allen Flächen in der Nähe der alten Kirche. Diese waren als Bodendenkmal eingetragen, nach einer archäologischen Grabung durfte aber die Fläche bebaut werden.Wir hätten gedacht es ist ein Bodendenkmal da das Grundstück hintenraus immer sumpfiger wird. Da wird wohl nur eine Anfrage bei der Gemeinde ein Ergebnis bringen was da genau sein soll.
Junge Bebauung ist kein sicheres Indiz für die Existenz eines Bebauungsplanes, dessen Aufstellung ich hier wie gesagt auch nicht erwarte. Die Gemeinde mag eine Abrundungssatzung erlassen haben, um den bisherigen Außenbereich in den nicht überplanten Innenbereich miteinzubeziehen. Zum Beispiel um wie hier eventuell geschehen benachbart zu mit Aussiedlerhöfen ohnehin bereits bebauten Grundstücken das Bauen auch von Nichtbauern zu ermöglichen.Ich bin der Meinung es gibt ein Bebauungsplan durch die neu errichteten Häuser welche in den letzten Jahren in unmittelbarer nähe entstanden sind ( nicht auf den alten Google Maps Aufnahmen zu sehen ) die Anfrage ist bei der Gemeinde er liegt mir zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
Ein Sumpf mag eventuell als Biotop unter Naturschutz gestellt werden, ist aber kein Bodendenkmal. Der Begriff meint regelmäßig archäologische Relikte, die nur in seltensten Fällen umgebettet werden und regelmäßig an Ort und Stelle im Boden verbleiben und auch nicht überbaut werden sollen. Irgendetwas mit Siedlungskultur aus einer Vorzeit.Der Kern dieses Posts war ob es Erfahrungswerte gibt bezüglich bauen auf Grünflächen die zusätzlich als BD gekennzeichnet wurden.
[ / ] Wir hätten gedacht es ist ein Bodendenkmal da das Grundstück hintenraus immer sumpfiger wird.
Junge Bebauung ist kein sicheres Indiz für die Existenz eines Bebauungsplanes, dessen Aufstellung ich hier wie gesagt auch nicht erwarte. Die Gemeinde mag eine Abrundungssatzung erlassen haben, um den bisherigen Außenbereich in den nicht überplanten Innenbereich miteinzubeziehen. Zum Beispiel um wie hier eventuell geschehen benachbart zu mit Aussiedlerhöfen ohnehin bereits bebauten Grundstücken das Bauen auch von Nichtbauern zu ermöglichen.
Ein Sumpf mag eventuell als Biotop unter Naturschutz gestellt werden, ist aber kein Bodendenkmal. Der Begriff meint regelmäßig archäologische Relikte, die nur in seltensten Fällen umgebettet werden und regelmäßig an Ort und Stelle im Boden verbleiben und auch nicht überbaut werden sollen. Irgendetwas mit Siedlungskultur aus einer Vorzeit.