B
Bauexperte
Hallo Andreas,
Ohne den Anbieter des TE zu kennen, möchte ich annehmen, daß sich der TE für einen überregional tätigen Anbieter á la bspw. Stadt & Land entschieden hat. So arbeitende Anbieter haben festes Schemata für die Werkpläne ihrer Häuser; kleinere Verschiebungen am Raumprogramm ändern daran nicht wirklich viel. Anders beim Dach - es gibt ausbauvorbereitete und komplett ausgebaute Dachstühle; Gauben und Zwerchhäuser, Tonnengauben, Fledermausgauben etc.; hier müssen die Werkpläne für den Zimmermann häufig am jeweiligen Objekt ausgerichtet werden.
Werkpläne meint im Wortsinn auch weniger Öffnungsrichtungen von Fenster- oder Innentüren, denn Öffnungsmaße, Position der Entwässerungsleitungen im Haus oder Position des Wärmeerzeuger, etc..
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Liebe Grüsse, Bauexperte
Bitte _genau_ lesen, was da zu lesen steht. "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt".So wie ich den TE verstehe, versucht das Bauunternehmen gerade genau das: _ohne_Werkpläne zu arbeiten.
Siehe auch: "sagte der Bauleiter am Telefon, Detailpläne werden erst für den Dachstuhl angefertigt."
Ohne den Anbieter des TE zu kennen, möchte ich annehmen, daß sich der TE für einen überregional tätigen Anbieter á la bspw. Stadt & Land entschieden hat. So arbeitende Anbieter haben festes Schemata für die Werkpläne ihrer Häuser; kleinere Verschiebungen am Raumprogramm ändern daran nicht wirklich viel. Anders beim Dach - es gibt ausbauvorbereitete und komplett ausgebaute Dachstühle; Gauben und Zwerchhäuser, Tonnengauben, Fledermausgauben etc.; hier müssen die Werkpläne für den Zimmermann häufig am jeweiligen Objekt ausgerichtet werden.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn der Anbieter via BB oder Werkvertrag keine Werkpläne schuldet, ist er verpflichtet, nach den geltenden technischen Standards zu bauen. Dazu braucht es keine Freigabe der/des Bauherren und Bauherr hat keine Maßgabe nach dem bösen Anbieter zu schreien. Der geschätzte Kollege Roter Wettbewerber arbeitet - so sich jüngst nichts geändert hat - auch ohne Übergabe Werkpläne an seine Kunden; es findet noch nicht mal ein Werkplangespräch statt. So Kleinigkeiten wie Türanschlag oder Öffnungsrichtung Fenster werden zwischen Bauleiter und Bauherr unkompliziert vor Baubeginn besprochen und protokollarisch festgehaltenAber davon abgesehen: warum wollen viele GUs Werkpläne nicht rausgeben? Wie soll ein Bauherr Werkpläne freigeben und somit auch Verantwortung übernehmen für das, was da geplant ist, wenn er keine Werkpläne bekommt? Da macht sich das Bauunternehmen doch vollkommen angreifbar. Wenn ich keine Werkpläne bekomme, die ich explizit freigeben muss, kann ich als Bauherr doch immer sagen, „Die Tür muss aber noch 10 cm nach links, los umbauen!“ Und dann muss das Bauunternehmen erst einmal beweisen, dass das genau so beauftragt war. Unklare Verträge können auch nach hinten losgehen
Werkpläne meint im Wortsinn auch weniger Öffnungsrichtungen von Fenster- oder Innentüren, denn Öffnungsmaße, Position der Entwässerungsleitungen im Haus oder Position des Wärmeerzeuger, etc..
Bei manchem Kunden ist es besser, wenn er sich aus der gesamten Thematik Werkplan raushält und sein Anbieter nach geltenden Bestimmungen und in Ruhe bauen kann. Jede Diskussionsrunde in Sachen technischer Abläufe "kann" sich zu einem Tanz auf dem Vulkan entwickeln, insbesondere in Zeiten netzinformierter Laien.Ich weiß, dass es im (an absonderlichen Riten, Gebräuchen und Geschäftsgebaren mehr als nur übervollen) Bauwesen anscheinend nicht selten, dass ein GU die Pläne nicht rausrückt, aber was soll der Stress? Damit macht man sich doch nur selber das Leben schwer?
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Liebe Grüsse, Bauexperte