Bedingt durch den Regen wird der Keller nicht termingerecht fertig. Das ist überhaupt kein Problem. Allerdings soll morgen Abnahme sein. Der freundliche Bauleiter von NSK hat mich darauf hingewiesen, dass ich entsprechend Baugesetzbuch § 640 zur Abnahme verpflichtet bin. Wenn aber noch nicht alles fertig ist, macht das doch keinen Sinn, oder? Da ich zu NSK und deren Bauleiter null Vertrauen mehr habe, wird ein Gutachter bei der Abnahme zur Stelle sein und ich möchte eigentlich nicht, dass der ein zweites Mal kommen muss.