Bauen ohne Werkpläne

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alter0029

Hätte ich auch machen sollen Ich muss aber sagen, dass ich anfänglich Vertrauen zu dieser Firma hatte.
 
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NSK GmbH

NSK GmbH

Vom Büro des Architekten bekomme ich keine Antwort, mit der Baufirma kommuniziere ich nur noch über den Rechtsanwalt und dem Bauleiter habe ich zweimal vergeblich geschrieben, dass es in meinem Interesse läge, einen respektvollen Umgang zu pflegen. Jetzt wird ein Gutachter den Bau überwachen. Irgendwie muss das doch möglich sein, dass Haus so hinzubekommen, wie wir das wollen. Die meisten Gewerke habe ich sowieso schon aus dem Vertrag herausgenommen.
Fangen wir hinten an: Ihre "Offerte" bestand darin, dass Sie zunächst für die Vertragsaufhebung 16.515,20 € haben wollten, dann 10.000 € und am Schluss wären Sie für 6.515,20 € bereit gewesen, den Vertrag aufzuheben (heute sage ich, ich hätte mich darauf einlassen und das Lehrgeld zahlen sollen). Ihre Leistung bis zu diesem Zeitpunkt bestand in der Beauftragung des Architekten, der den Bauantrag anfertigte. Ursprünglich wollte ich das von einem Planungsbüro in unserem Ort machen lassen und dafür hätte ich dann eine wesentlich geringere Gutschrift bekommen. Ihr Geschäftspartner schrieb: "ist ja nicht viel was er da macht aber egal unsere Gutschrift ist 1.250,- Euro Netto (Brutto 1.487,50 €)". Es wäre wesentlich mehr, was er gemacht hätte. Ihr Architekt war einmal für 2 1/2 Stunden bei uns und dann hat er sich nicht mehr sehen lassen.
Warum machen Sie hier schon wieder aus zwei voneinander unabhängigen Themen eine unwahre Behauptung?
Sie waren mit dem 1. Architekt, den Sie jetzt hier ins Spiel bringen, unzufrieden und daher sollten wir das Projekt planen. Das "wir" schließt Massivhaus-Zentrum und die dort erledigte Vorplanung mit ein. Uns wäre es recht gewesen, wenn Sie Ihren Architekten behalten hätten. Jedoch wollten Sie mit ihm nichts mehr zu tun haben.
Zu diesem Zeitpunkt befanden wir uns übrigens noch in der Angebotsphase. Sie hätten also zu diesem Zeitpunkt jede in Frage kommende Entscheidung treffen können.
Die Offerte der Vertragsaufhebung war schon von Beginn an fair. Wir hätten bei der Vertragsaufhebung Geld zugesetzt und dies hätten wir getan, weil uns klar war, dass wir in dieses Bauprojekt keine Ruhe hinein bekommen. Das letzte Angebot war aus kaufmännischer Sicht für uns ein Versuch, Sie zur einvernehmlichen Vertragsaufhebung zu bewegen.
Sie vergessen zudem, dass die Höhenlage des Bauprojekts uns schon beschäftigte, bevor es überhaupt zum Vertrag kam.
Sie hätten bei der Vertragsaufhebung nicht einmal Lehrgeld bezahlt. Schließlich haben Sie eine Leistung erhalten, die zu einer Baugenehmigung führte.

Sie schreiben hier etwas von respektvollem Umgang? Das ist interessant! In meinen Augen ist es alles andere als respektvoll, wenn Sie Ihre Vertragspartner verunglimpfen und uns öffentlich als unfähiges Bauunternehmen hinstellen. Sie tun sogar noch so, als hätten wir Ihnen Entscheidungen abverlangt, die Sie unter Druck setzten. Sie haben jede Entscheidung treffen können. Niemand hat Ihnen Fristen gesetzt.
 
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alter0029

Lassen wir es, es hat keinen Sinn, mit Ihnen zu diskutieren und für die anderen ist es langweilig. Bauen Sie das Haus und dann ist es gut, sofern es ordentlich geschieht.
 
NSK GmbH

NSK GmbH

Die Bürgschaft ist sehr wohl erforderlich ist. Es könnte ja sein, dass Sie plötzlich Insolvenz anmelden müssen.
Sie vergessen hierbei folgendes: Sie haben jetzt einen Keller auf dem Grundstück, für den sie bislang keinen Cent bezahlt haben. Gingen wir Pleite, könnte Ihnen das völlig egal sein, weil Sie als Gegenwert einen Keller haben. Auf dieser Basis war der komplette Zahlungsplan aufgebaut. Sie zahlen nach Baufortschritt. Also haben Sie das, wofür Sie bezahlen, auch auf dem Grundstück stehen. Darüber hinaus können Sie von jeder Rechnung 5% einbehalten. Damit haben Sie immer mehr Leistung erhalten als Sie bezahlt haben.
Sowohl unser Bauvertrag als auch der Zahlungsplan durchschritt in der Vergangenheit zig Prüfungen durch Rechtsanwälte und Verbraucherverbände. Zu keinem Zeitpunkt mussten wir irgendwelche Passagen korrigieren. Ganz im Gegenteil, die betroffenen Bauherren gingen mit einem guten Gefühl aus den Beratungen, weil ihnen gesagt wurde, dass es sich um faire Vertragskonditionen handelt.
 
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alter0029

Ich möchte die Leser nicht mit einem Zitat des Baugesetzbuch § 632a langweilen. Das kann jeder nachlesen und sich ein Urteil bilden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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