Bauen ohne Werkpläne

4,20 Stern(e) 11 Votes
Jochen104

Jochen104

Moment, also nur das ich das richtig verstehe.
Du zahlst den entsprechend Prozentualen Betrag von deinem "neuen" Baupreis, behältst aber 5% von der gesamten ursprünglichen Bausumme ein?
Meiner Meinung nach hättest du 5% von den 61.364,24 Euro einbehalten dürfen => also gerade mal 3.068,21 Euro.
Das heißt, du bist mit über 13 T€ bei deinem Bauunternehmen im Rückstand. Da würde ich als Unternehmen auch die Notbremse ziehen.

Ich verstehe einfach nicht, wie man sich so stur stellen kann
 
A

alter0029

Lies mal Baugesetzbuch § 632 a. Im Übrigen folge ich meinem Rechtsanwalt, dessen Spezialgebiet Baurecht ist. Wenn es nicht während der Planungsphase zu erheblichen Pannen gekommen wäre und die Baufirma die ganze Schuld mir zuschob, anstatt eine Lösung zu suchen, hätte ich Abstriche machen können. Es begann schließlich damit, dass das Haus zu tief eingezeichnet wurde, wir das, wie ich schon erwähnt habe, nicht bemerkt haben und ich mir auf eigene Kosten einen Architekten suchen musste, der mich in dieser Hinsicht beraten hatte, weil der von NSK beauftragte Architekt nicht bereit war zu uns zu kommen bzw. dafür eine extra Vergütung haben wollte. Letztendlich ist der Architekt an allem schuld und der Berater vom Massivhaus-Zentrum sagte zu mir am Telefon wortwörtlich: "Der K. hat das versenkt."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
O

ONeill

Sehe ich genau wie Jochen. Bei der Abschlagszahlung den niedrigen Preis nehmen, aber beim Einbehalt den (nicht mehr aktuellen) Vertragspreis.

Also das kann nun wirklich nicht sein.
 
A

alter0029

...außerdem, Jochen, hast du übersehen, dass ich die noch ausstehenden 16.515,20 € selbstverständlich überweisen werde, sobald die Bürgschaft bei unserem Rechtsanwalt eingegangen ist. Leider steht NSK laut Schreiben der gegnerischen Anwältin bis dato auf dem Standpunkt, dass wir keinen Anspruch auf Übersendung dieser Bürgschaft hätten. Am 4.7.2016 hieß es noch, dass die Mandantschaft der Anwältin, also NSK bereit wäre, "Zug um Zug gegen Rückgabe der bislang Ihrer Mandantschaft (das sind wir) vorliegenden Ausführungsbürgschaft eine neue unbefristete Ausführungsbürgschaft zu übersenden". Die alte Bürgschaft entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen und die hatte ich zurückgeschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jochen104

Jochen104

Also ich bin raus.

An jedem Bau läuft etwas schief, gibt es Probleme und Hindernisse. Das sollte jedem Bauherren und jedem Bauunternehmen vorher bewusst sein, dann kann man auch vernünftig damit umgehen.

Ihr rennt beide, sowohl @alter0029 als auch @NSK GmbH , mit dem Kopf gegen die Wand anstatt direkt nebenan durch die Tür zu gehen und vernünftig miteinander zu sprechen. Die einzigen die etwas von euren Vorgehensweisen haben sind eure Anwälte.

Viel Spaß weiterhin beim gegen die Wand rennen; beschwert euch nachher aber nicht über Kopfschmerzen.
 
A

alter0029

@ONeill: Subjektiv mag das stimmen. Rechtslage ist eine andere und dazu verweist unser Rechtsanwalt auf Palandt Baugesetzbuch 75. Aufl. § 632 a Rn. 18. Da es mit unserer Baufirma in der Vergangenheit so viel Streit gab, den man mit etwas Entgegenkommen hätte aus der Welt schaffen können, verfahre ich ab jetzt nur noch nach Rechtslage. Das wird zwar das Betriebsklima auf der Baustelle nicht gerade angenehm gestalten, aber damit müssen wir leben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bauen ohne Werkpläne
Nr.ErgebnisBeiträge
1Neubaukosten-Berechnung Architekt passend? 30
2Architekt liegt mit Schätzungen falsch. Und nun? 29
3Architekt - Pauschales Angebot statt HOAI für Einfamilienhaus 12
4Grundriss-Angebot vom Architekt - eure Meinung 11
5Erfahrungen mit Bauunternehmen in Berlin und der Umgebung (ca. 50km) 86
6Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14
7Einfamilienhaus,Zwei Varianten Grundriss vom Architekt 39
8Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
9Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
10Architekt oder Bauunternehmen? 23
11Modernes Einfamilienhaus mit Architekt in Süddeutschland 25
12Architekt total geschlampt - Erfahrungen? 17
13Massivhausanbieter oder Architekt in Coronazeiten 19
14Kostenabschätzung Architekt Einfamilienhaus. Eure Einschätzung 44
15Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. 11
16Einfamilienhaus vom Architekt 150m² Verbesserungsvorschläge und Ideen gesucht 75
17Hausplan von Architekt 2 Geschosse mit Keller 18
18Verbindung von Finanzvermittler und Bauunternehmen 14
19Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15
20Umbau mit Architekt: Anregungen zum Haus-Grundriss gewünscht 21

Oben