Des Weiteren war Herr K. mit Ihnen persönlich inkl. einer Skizze beim Ortsbeirat. Hier wurde die Höheneinordnung vorgestellt und anschließend auch für in Ordnung befunden.
Dann erklären Sie doch bitte dem Forum und mir, welche Funktion dieser Mann hatte, den Sie auf Ihren Wunsch hin mit dem Architekten aufsuchten, um über den Bauantrag zu sprechen. Es mag ja sein, dass es nicht der Ortsbeirat war, sondern ein Mitarbeiter des Bauamtes. Zudem hatten Sie nach Einreichung des Bauantrages von der Baubehörde ein Statement angefordert und auch erhalten. Dort heißt es: "Nach erster überschlägiger Prüfung ist der Standort des Hauses und der Garage genehmigungsfähig."
Fakt ist also, dass der Bauantrag sehr wohl genehmigungsfähig und auch baubar war. Sie wissen so gut wie auch ich, dass der Zuschnitt des Grundstücks alles andere als optimal ist. In jedem Fall muss das Grundstück an bestimmten Fällen modelliert werden. In Ihrem Interesse hatte man sich für die kostengünstigste Version entschieden, bei der möglichst wenig Erde bewegt werden muss. Es war völlig klar, dass in dem Bereich, wo das Haus zu tief gestanden hätte, Erdbewegungen erforderlich gewesen wären.
Damit ist die Frage natürlich nicht vollständig erklärt. Bevor ich hier mit Zahlen und tiefgründigeren Argumenten aufwarte, möchte ich gern wissen, ob dies im Sinne der Moderatoren ist.
Soviel vorab:
14.11.2015
Planungsgespräch
20.11.2015
1.Entwurf an die Bauherren per Mail versendet
23.11.2015
Gebäudeposition auf Wunsch des Bauherren verändert und Lageplan per Mail versendet
24.11.2015 F
Freigabe des 1.Entwurfes vom Bauherren per Mail erhalten. Schriftliche Information, dass Bauherren aktuelle Planung zur Vorab- Sichtung beim Landkreis eingereicht hat
25.11.2015
Rückmeldung vom Landkreis, dass Planung genehmigungsfähig ist
27.11.2015
Versand der Bauantragsunterlagen an Bauherren
01.12.2015
Bauherr hat Unterlagen zum Bauantrag erhalten
- Gebäudeposition und Stellplätze sollen geändert werden (als Nachtrag zum Bauantrag)
- erst in dieser Mail wird auf die Höhenlage eingegangen; Grundstück solle aufgeschüttet werden; es gibt allerdings keinen ausdrücklichen Wunsch, dass diese in den Zeichnungen geändert werden sollen
- Zusendung des geänderten Lageplanes per Mail und Freigabe
02.12.2015
Abgabe der Bauantragsunterlagen in der Gemeinde durch Bauherren
16.12.2015
Nachfrage des Bauherren nach Angebot „Planung einer Doppelgarage“
- Bauherr hat das entsprechende Auftragsblatt per Mail erhalten
25.01.2016 T
telefonischeonische Info von Herrn B. dass Bauherren mit Höheneinordung nicht zufrieden sind,
Bodengutachten über Herrn B. erhalten
27.01.2016
Baustellentermin mit Bauherren & Bauleiter
Ergebnis:
- Höheneinordnung des Bauantrages kann beibehalten werden,
- Bauherren hat Ultimatum zur Entscheidung erhalten, ob Höhen geändert werden sollen
28.01.2016
- telefonischeonische Nachfrage beim Amt, welche Konsequenzen und Bearbeitungszeiten bei einem Nachtrag zu erwarten sind. Der Bauherren hatte zu dem Zeitpunkt bereits mit dem Amt gesprochen und eine Frist bis zum 04.02.2016 vereinbart ohne diese an uns weiterzuleiten.
telefonischeonat zwischen Architekten und Bauherren. Bauherr gab zu, dass der uns vorliegende Höhenplan alt ist. Der Vermesser wurde bereits erneut beauftragt.
01.02.2016
Erhalt des aktuellen Höhenaufmaßes
Versand von zwei Varianten der Höheneinordnung (je 1 Ansicht) per Mail an Bauherren
Bauherr wollte diese mit dem hinter liegendem Nachbar besprechen, um eine Einigung zur notwendigen Stützmauer zu finden, Darstellung der Garage wird in diesen Plänen nach telefonische. Absprache gezeigt.
Erste Bitte um einen weiteren Vor-Ort-Termin
02.02.2016
Versand eines erneuten kompletten Entwurfs zur Höhenlage auf Nachfrage des Bauherren, ob es einen Mittelweg zwischen beiden Möglichkeiten gäbe, da er sich zwischen den Varianten nicht entscheiden kann.
03.02.2016
erneutes telefonischeonat zwischen Architekten und Bauherren
- Vorschlag zu Höhen besprochen:
Garage wird auf Ebene des Nachbarn gesetzt = 215,42m ü. NN
Geplantes Gelände durch das Gebäude wird 50cm über Straße beginnen = 214.80m ü. NN
04.02.2016
Versand des 3. Vorschlages zur Höheneinordnung per Mail an Bauherren
Antwort des Bauherren per Mail: Planung ist nicht nach seiner Vorstellung mit erneuter Bitte um einen Vor-Ort-Termin
05.02.2016
Terminvorschlag per Mail an Bauherren mit der Bitte, das Auftragsblatt zur Garagenplanung unterschrieben zurück zu senden
08.02.2016
Mail vom Bauherren, dass er sich bei uns meldet, wenn er eine Lösung gefunden hat
Absage des Terminvorschlages per Mail durch den Bauherren
Erneute Mail des Bauherren mit Vorschlag zur Höheneinordnung, die der ersten Variante vom 01.02.2016 ähnelt
Und auch dies sollte nicht unerwähnt bleiben:
"Bevor ich mit Ihrer Firma den Bauvertrag abschloss, habe ich im Internet nach Erfahrungen mit Ihrer Firma gesucht und leider nichts gefunden. Wenn mir bekannt geworden wäre, wie das in Wirklichkeit aussieht, wäre es niemals zu diesem Vertrag gekommen."
Festzuhalten bleibt doch, dass Sie selbst gegenüber Herrn H. in einer E-Mail einräumten, dass der bisherige Schriftwechsel zu emotional verlief. Herr H. hat Ihnen den gesamten Schriftwechsel gespiegelt und Ihnen auch angeboten, mit Ihnen erst nach Lösungen zu suchen, bevor Sie Ihren Emotionen Raum geben. Dies wäre hilfreicher gewesen, als hier im Forum eine Diskussion aufzuwerfen, die für Dritte kaum noch nachvollziehbar ist.