Kommen wir nun mal zu der Frage, warum wir mit den Mauerwerksarbeiten nicht wie geplant beginnen können:
Zunächst müssen wir feststellen, dass die Anordnung des Küchenfensters falsch war. Dies ist aber noch kein Grund dafür, dass die Mauwerksarbeiten nicht plangemäß hätten beginnen können.
Als Sie sich entschieden haben, die Fenster aus dem Vertrag zu nehmen, kam es zu einer Vielzahl von Änderungswünschen. Der jetzt beauftragte Fensterbauer hätte die Fenster auch nach unseren Plänen einbauen können. Es handelt sich hier lediglich um vom Bauherren gewollte Änderungen. Bedauerlich ist, dass die Änderungswünsche am 21.07. zunächst an den Anwalt des Bauherren geschickt wurden, der wiederum diese am 22.07. unserem Anwalt schickte. Wir haben dieses Schreiben am 25.07. erhalten. Momentan werden die Änderungswünsche planerisch umgesetzt. Wenn diese Pläne dann vom Bauherren bestätigt sind, kann es mit dem Hausbau weiter gehen.
Bemängelt wird auch eine genaue Angabe zum Fußbodenaufbau. Ein Blick in die Unterlagen verdeutlicht, dass dieser im EG 17,5 cm und im DG 13.5 cm beträgt. Hinweise zum Schichtaufbau finden sich im Wärmeschutznachweis.