Partner 1 hat ein Grundstück mit Bestandsimmobilie im Wert von ca. 550 k€ von seiner
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schuldet 115 k€ einem Verwandten, den er ausbezahlen muss (dafür steht Partner 1 alleine im Grundbuch
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at ca. 10 k€ verfügbare Ersparnisse
[..]Das Sanierungsvorhaben kostet ca. 200 k€; Je nach Finanzierungsangebot sollen bis zu 300 k€
Ich würde folgendes aus den Zahlen errechnen:
Eigenkapital Partner 1: 435 k€
Eigenkapital Parrter 2: 10 k€
Kredit: 300 k€ gemeinsam aufgenommen (also je 50% zuzuschreiben).
Gesamtwert: 745 k€
Davon bezahlt in Summe also Partner 1: 435 k€ +150 k€, also 78,5%
Partner 2: 160k, das entspricht 21,5 %
Somit hat jeder sein Anfangsvermögen berücksichtigt, das entsprechend an der Wertentwicklung der Immobilie teilnimmt, und der gemeinsame Kredit ist Sinne der Zugewinngemeinschaft einer Ehe gerecht verteilt. Partner 2 haftet ja auch dafür und kümmert sich möglicherweise um Kinder usw.
Das Zugewinnmodell ist ja durchaus gerecht, denn unabhängig wieviel Geld jemand bekommt arbeiten beide Partner zu 100%. Der eine vielleicht klassisch für Geld, der andere Partner mit den gemeinsamen Kindern. Eine sehr gerechte Sache in einer gleichberechtigten Lebensgemeinschaft.
Nebenbei: Wenn ihr einen Vertrag aufsetzt, dann klärt auch, wie schnell und unter welchen Bedingungen das Haus verkauft werden muss. Nach einer Trennung steckt Partner 2 ja immer noch im Kredit, und solange die Bank Partner 2 nicht entlässt hat Partner 2 keine Möglichkeit ein neues Haus mit einem neuen Partner zu erwerben. Selbst wenn die KRedisumme nicht hoch ist ist immer noch die GEfahr, dass Partner 1 auf Grudn von Arbeitslosigkeit oder so nicht zahlen kann oder will, aber einen Verkauf bzw. Auszahlung des anderen ohne Vertrag richtig lange blockieren kann.
Prinzipiell kann ich nur empfehlen sich frei von dem Gedankten zu machen, dass einem mehr Geld zustünde als dem anderen. Ihr wollt eine gleichberechtigte Partnerschaft, und der schwächere Partner wird zwangsläufig von dem Geld des anderen profitieren. Nochmals, seht die gemeinsame Zeit als Zugewinngemeinschaft im Sinne der klasischen Ehe, dann ist es am gerechtesten.
(Oder aber die viel genannte Mietvariante: 50% des Kreditanteils des Darlehens + 50% Nebenkosten.)