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Mazur96
Zur Übertragung der Häuser auf den jeweils anderen haben sich die beiden ja sowieso bereits vertraglich verpflichtet. D. h. die Übertragung des Mehrfamilienhaus auf den Ex-Mann findet so oder so statt - unabhängig davon, ob die Ex-Frau das Einfamilienhaus "halten" kann oder nicht.
Er behält das Mehrfamilienhaus, sie das Einfamilienhaus - so ist es vereinbart. Er kann das Mehrfamilienhaus allein finanzieren, sie das Einfamilienhaus nicht - zumindest liegen bisher keine Unterlagen einer Bank vor.
Er ist nur bis zum Ende der Zinsbindung drin geblieben, damit sie ausreichend Zeit hat, sich "aufzurappeln" und eine Finanzierung auf die Beine stellen zu können. Nun ist sie aber erneut Mutter geworden und der neue Ehepartner noch nicht fertig mit dem Studium - zeitlich alles etwas ungünstig.
Die Bank, die derzeit finanziert ist die Hausbank des Ex-Mannes und hat bereits signalisiert, dass er auch den Kredit allein bedienen könnte, die Ex-Frau muss nicht stehen bleiben.
Nun ist es aber so, dass die Ex-Frau sich verpflichtet hat, die Haftung komlett allein zu übernehmen ab 01.02.2021.
Das interessiert natürlich nicht die Bank, jedoch den Ex-Mann, der natürlich aus der Haftung entlassen werden möchte, einfach auch, um die Häuser und Verbindlichkeiten endlich klar zu trennen und für klare Verhältnisse zu sorgen - auch finanziell.
Bekommt die Ex-Frau nun keine Finanzierung gestemmt, auch nicht gemeinsam mit dem neuen Ehepartner, muss sie das Haus verkaufen, den restlichen Kradit bedienen und mit evtl. dann vorhandenem Überschuss kann sie dann machen, was sie will, da ja alle "Rechte und Pflichten" auf sie übertragen wurden, richtig?!
Er behält das Mehrfamilienhaus, sie das Einfamilienhaus - so ist es vereinbart. Er kann das Mehrfamilienhaus allein finanzieren, sie das Einfamilienhaus nicht - zumindest liegen bisher keine Unterlagen einer Bank vor.
Er ist nur bis zum Ende der Zinsbindung drin geblieben, damit sie ausreichend Zeit hat, sich "aufzurappeln" und eine Finanzierung auf die Beine stellen zu können. Nun ist sie aber erneut Mutter geworden und der neue Ehepartner noch nicht fertig mit dem Studium - zeitlich alles etwas ungünstig.
Die Bank, die derzeit finanziert ist die Hausbank des Ex-Mannes und hat bereits signalisiert, dass er auch den Kredit allein bedienen könnte, die Ex-Frau muss nicht stehen bleiben.
Nun ist es aber so, dass die Ex-Frau sich verpflichtet hat, die Haftung komlett allein zu übernehmen ab 01.02.2021.
Das interessiert natürlich nicht die Bank, jedoch den Ex-Mann, der natürlich aus der Haftung entlassen werden möchte, einfach auch, um die Häuser und Verbindlichkeiten endlich klar zu trennen und für klare Verhältnisse zu sorgen - auch finanziell.
Bekommt die Ex-Frau nun keine Finanzierung gestemmt, auch nicht gemeinsam mit dem neuen Ehepartner, muss sie das Haus verkaufen, den restlichen Kradit bedienen und mit evtl. dann vorhandenem Überschuss kann sie dann machen, was sie will, da ja alle "Rechte und Pflichten" auf sie übertragen wurden, richtig?!