Baufinanzierung mit Kindesunterhalt?

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Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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O

Olli-Ka

Moin,
wäre ich jetzt der Ex-Mann würde ich folgende Optionen anstreben:
  1. Die Ex-Frau übernimmt den Kredit komplett, was aber (aufgrund der Einkommenssituation) eher unwahrscheinlich ist.
  2. Der Ex-Mann übernimmt das Haus komplett (Grundbuch 100% + Finanzierung) und lässt die EX mit Familie zur Miete drin wohnen. (Wohnanteil der Kinder ist ja bereits durch den Unterhalt abgegolten)
  3. oder das Haus wird verkauft, der Kredit davon abgelöst und der Rest-Ertrag aufgeteilt.
Gruß Olli
 
M

Mazur96

Moin,
wäre ich jetzt der Ex-Mann würde ich folgende Optionen anstreben:
  1. Die Ex-Frau übernimmt den Kredit komplett, was aber (aufgrund der Einkommenssituation) eher unwahrscheinlich ist.
  2. Der Ex-Mann übernimmt das Haus komplett (Grundbuch 100% + Finanzierung) und lässt die EX mit Familie zur Miete drin wohnen. (Wohnanteil der Kinder ist ja bereits durch den Unterhalt abgegolten)
  3. oder das Haus wird verkauft, der Kredit davon abgelöst und der Rest-Ertrag aufgeteilt.
Gruß Olli

Option 2. wurde vom Ex-Mann auch bereits überlegt, werden Ex-Frau und neuer Ehemann aber wahrscheinlich nicht wollen, da sie ja dann das Haus verliert, welches er ihr eigentlich überschreiben wollte und da das Verhältnis - mal mehr, mal weniger - angespannt ist, sehe ich das eher als schwierig an.
Bei Option 3. muss der Rest-Ertrag nicht mal aufgeteilt werden, diesen könnte sie behalten, da alle Rechte und Pflichten, auch Einnahmen, Erträge aus beiden Immobilien auf jeweils EINEN überschrieben wurden laut Scheidungsfolgenvereinbarung.

Es irritiert nur, dass sie scheinbar an einer Finanzierung dran ist seit 16.11., aber es bisher zu keinem Abschluss gekommen ist und keine Unterlagen vorliegen. Ein Schelm, wer nun Böses denkt - vielleicht wird hier auf Zeit gespielt, "getrickst" wurde von dieser Seite des Öfteren.

Wenn keine Finanzierung seitens der Ex-Frau zustande kommt, wird es jedenfalls noch sehr spannend.
 
Tolentino

Tolentino

Es ist doch offensichtlich, dass die Ex-Frau Schwierigkeiten hat, die Finanzierung zu stemmen, was ja hier alle vermuten.
Also doch Option 2, aber mit dem Angebot, dass Ex-Frau und Neu-Mann, das Haus zurückkaufen können (z.B. zum Restdarlehensbetrag heute) sobald die Finanzierung aufgrund der Lehreranstellung des Neu-Manns und evtl. Teilzeitbeschäftigung der Ex-Frau wieder ansteht. Das lässt sich sicher auch notariell festhalten.
 
M

Mazur96

Es ist doch offensichtlich, dass die Ex-Frau Schwierigkeiten hat, die Finanzierung zu stemmen, was ja hier alle vermuten.
Also doch Option 2, aber mit dem Angebot, dass Ex-Frau und Neu-Mann, das Haus zurückkaufen können (z.B. zum Restdarlehensbetrag heute) sobald die Finanzierung aufgrund der Lehreranstellung des Neu-Manns und evtl. Teilzeitbeschäftigung der Ex-Frau wieder ansteht. Das lässt sich sicher auch notariell festhalten.
Glaube, das ist nicht so einfach. Zum einen Stichwort „Spekulationssteuer“ und zum anderen wenn er das Haus „kauft“ und sie es in 6 oder 12 Monaten „zurück kaufen“, ist das steuerlich wahrscheinlich zu berücksichtigen?!
Bis dahin reichen meine Kenntnisse leider nicht.
 
Tolentino

Tolentino

Aber er kauft doch nichts? Er kriegt das Haus in der Scheidungsvereinbarung zugesprochen, unter der Bedingung, dass er bis zum Zeitpunkt X den Verkauf an seine Ex-Frau und Ihren Neumann zu Y EUR möglich macht (quasi ein erweitertes Vorkaufsrecht mit Ablaufdatum).
Oder ist die Vereinbarung wie bisher beschrieben schon notariell beglaubigt?

Spekulationssteuer fällt m.E. nicht an, da er ja keinen Gewinn machen wird. (Achtung bin kein RA oder Steuerberater) Aber ist ja klar, das alle Tipps hier nochmal durch nen Fachmann geprüft gehören.
Wir sammeln ja hier nur Ideen.
 
N

nordanney

Zumindest ist für quasi die gesamte Bankenwelt klar, dass Kindergeld/Unterhalt als wesentliche Einkommensquelle nicht ausreichend ist.
Somit muss zwingend eine andere Lösung her.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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