Das Grundstück haben wir gekauft.
Magerwisen nennt sich das schaut aber aus wie jede andere Wiese aus. Laut Bauträger währen aber noch Spundwände oder ähnliches möglich
Wenn es Euer Grundstück ist, ist der
"Bauträger
" ein GU. Eine Magerwiese ist so etwas besonderes nun auch wieder nicht. Da würde ich an Eurer Stelle mal beim Landratsamt / Kreisverwaltungsreferat anfragen, ob die eine Verletzung des Biotops unter der Auflage genehmigen, nach Verfüllen der Baugrubenböschung die betroffene Fläche zu renaturieren.
Deswegen haben wir gehofft das es ein gesetzt gibt, das kein Biotop auf ein bestehendes Baugrund gelegt werden darf.
Landschaftsschutz kennt keine unmittelbare Bürgerbeteiligung, und folglich auch kein Einspruchsrecht betroffener Grundeigentümer, die über die Errichtung des Schutzgebietes auch nicht einzeln anzuschreiben sind. Das wird Euer Grundstück also durchaus gesetzmäßig so getroffen haben. Ich sehe hier aber wohlgemerkt noch nicht einmal einen Schaden, insofern ein Baufenster praktikabler Größe übrig bleibt. Wenn Ihr nun knatschig seid, daß dabei groß vorgesehene Fenster mit der Baufenstervorderkante zusammenkommen, wird das nichts ändern, und Umplanungskosten sind Euer Vergnügen.